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Windach: Der Mühlbach als Naturdenkmal?

Windach

Der Mühlbach als Naturdenkmal?

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    Mit einem Brief an das Wasserwirtschaftsamt schaltete sich Windachs Bürgermeister Richard Michl wieder in die Mühlbach-Debatte ein. Geprüft werden soll nun, ob der Bach als Naturdenkmal ausgewiesen werden könnte. 
    Mit einem Brief an das Wasserwirtschaftsamt schaltete sich Windachs Bürgermeister Richard Michl wieder in die Mühlbach-Debatte ein. Geprüft werden soll nun, ob der Bach als Naturdenkmal ausgewiesen werden könnte. 

    Die Diskussion um den Mühlbach in Windach geht weiter. Wie berichtet, ist es der Plan des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim, den

    Michl erinnert an den Beschluss des Gemeinderats vom November 2015, mit dem Wasserwirtschaftsamt über eine alternative Wasserversorgung des Mühlbaches in Verhandlung zu treten. Bislang lägen aber keine weiteren Informationen zur Vorgehensweise vor. Das war der Grund für Michl, den Brief zu verfassen, wie er im Gespräch mit dem LT sagt. Der Bürgermeister schreibt: „Neben dem Bund Naturschutz sehen auch wir es als dringend erforderlich an, den Mühlbach mit einer Mindestwassermenge zu versorgen, um den Bachmuschelbestand vom Aussterben zu schützen.“ Eine provisorische Maßnahme könne „jederzeit ohne Einsatz von Maschinen, um das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet nicht zu belasten, erfolgen“. Man beabsichtige, ein Ingenieurbüro zu beauftragen, um dies zu prüfen.

    Doch gehe es in der Diskussion nicht nur um die Bachmuschel: Aufgrund des historischen Hochwassers und der Flussbettverlagerung gehöre der Mühlbach nachweislich zur Windach, so Michl. „Auch wenn der Mühlbach jetzt nur noch ein kleiner Seitenarm ist: Ursprünglich war hier laut historischer Texte der Hauptfluss. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich das Flussbett der Windach in vormittelalterlicher Zeit nach Lust und Laune öfter verlegt hat und die heutige Windach nur ein kleiner Bach oder Seitenarm war.“ Laut EU-Verordnung müssten Flüsse in ihren natürlichen ursprünglichen Zustand versetzt werden. Michl: „Dies würde in diesem Fall eher getan, wenn der Mühlbach erhalten bleibt.“

    Um den Mühlbach zu retten, habe man auch über eine ganz andere Möglichkeit nachgedacht: „Die obere Mühle steht unter Denkmalschutz. Deshalb haben wir den Antrag gestellt, den Mühlbach unter Naturdenkmal zu stellen.“ Am 7. April soll dazu ein Vor-Ort-Termin mit einem Sachbearbeiter des Landesamts für Denkmalschutz stattfinden, berichtet Michl. Wie die Chancen stehen, kann der Rathauschef nicht sagen. „Das ist etwas Neues und muss geprüft werden.“

    An das Wasserwirtschaftsamt gewandt schreibt er weiter: „Bei Dauerregen und Schneeschmelze entstehen auf natürliche Weise Hochwasser, was in bewohnten Gebieten verheerend sei. Deshalb werden wir ein hydrologisches Gutachten erstellen lassen“, so Michl, und weiter: „Sollte der Mühlbach aufgelassen werden, entstehen erhebliche Kosten für Rückbau sowie für die Ableitung des Hang- und Sickerwassers.“ Wer diese Kosten zu stemmen hat, will der Rathauschef ebenfalls wissen.

    Er bittet darum, folgende Punkte zu bedenken: „Verlust des Fischbestandes; Verlust des Natur- und Kulturdenkmals – erstmals erwähnt im Jahre 1384; Absenkung des Grundwassers und dadurch Gefahr von Rissen in anliegenden Gebäuden und Straßen.“

    Die Anwohner, die den Bach erhalten wollen, warten indes auf die Entscheidung des Gerichts und sprechen in einer E-Mail an die „Unterstützer des historischen Windacher Mühlbachs“ davon, dass der Antrag auf einstweilige Verfügung „heftige Diskussionen ausgelöst hat, da ein Richterspruch in der Sache Biotop gegen Biotop offenbar ein Novum darstellt“.

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