So wurden die Schüler nicht nur mit der Vielfalt der verschiedenen Konten vertraut gemacht, sondern lernten auch, sich vor Phishing-Angriffen und der Schuldenfalle durch frühe Erkennung zu schützen. Aber die beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger stieß bei den Schülern auf Empörung. Gott sei Dank, so die Schüler, gibt es da noch den Paragrafen 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches, den sogenannten Taschengeldparagraf, der den Jugendlichen einen gewissen Spielraum verschafft.
Landsberg