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Voranfrage: Nur Sache des Landratsamts?

Voranfrage

Nur Sache des Landratsamts?

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    Inwieweit hat die Gemeinde Geltendorf die Genehmigungsfähigkeit eines Baugesuchs zu prüfen? Darüber ist in der jüngsten Gemeinderatssitzung eine lebhafte Debatte entbrannt. Anlass war eine Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Doppelhäusern auf einem Grundstück entlang der Bahnlinie nordöstlich der Bahnbrücke in der Petzenhofer Straße in Walleshausen. Am Ende wurde das Einvernehmen zu dem Baugesuch entgegen des von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorschlags versagt.

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