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Utting: Wann in Zukunft vom Uttinger Sprungturm gehüpft werden darf

Utting

Wann in Zukunft vom Uttinger Sprungturm gehüpft werden darf

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    Verschlossene Absprünge im Winter und verlängerte Badeaufsicht im Sommer sieht ein Rechtsgutachten zur Nutzung des Sprungturms in Utting vor.
    Verschlossene Absprünge im Winter und verlängerte Badeaufsicht im Sommer sieht ein Rechtsgutachten zur Nutzung des Sprungturms in Utting vor. Foto: Thorsten Jordan (Archiv)

    Ein abschließbares Tor am Sprungturm. Eine verlängerte Aufsichtspflicht während der Badesaison. Holzverschalungen, die – zeitlich begrenzt – verhindern sollen, dass außerhalb der Saison gesprungen wird, und eine Beschilderung. All das soll helfen, dass die Gemeinde Utting ihrer „Garantenpflicht“ im Strandbad nachkommen kann. Das ist das Fazit eines Rechtsgutachtens, das Bürgermeister Josef Lutzenberger jetzt dem Gemeinderat vorstellte. Zuvor war über das Gutachten, das die Frage der Haftung von Gemeinde und Gemeinderäten klären soll, in der Verwaltung und im Bauausschuss diskutiert worden. Zeitweise stand sogar die Schließung des Strandbads in der Wintersaison zur Debatte.

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