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Urteil: Hochwasserbecken ist rechtswidrig

Urteil

Hochwasserbecken ist rechtswidrig

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    Die Singold als ruhig dahinfließendes Gewässer. Sie kann aber auch zum reißenden Fluss bei Hochwasser werden. Ob hier jemals ein Rückhaltebecken entsteht, ist noch offen. Nach derzeitigen Plänen ist es laut Urteil rechtswidrig.
    Die Singold als ruhig dahinfließendes Gewässer. Sie kann aber auch zum reißenden Fluss bei Hochwasser werden. Ob hier jemals ein Rückhaltebecken entsteht, ist noch offen. Nach derzeitigen Plänen ist es laut Urteil rechtswidrig. Foto: Archivfoto: Thorsten Jordan

    Igling Das Verwaltungsgericht München hat den Planfeststellungsbeschluss für das bei Holzhausen geplante Hochwasserrückhaltebecken für rechtswidrig erklärt. Das teilte Gerichtssprecherin Bettina Clos gestern auf Nachfrage des Landsberger Tagblatts mit. Damit gab das Verwaltungsgericht der Gemeinde

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