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Unterdießen: Ist diese Bulldogge aus Unterdießen gefährlich?

Unterdießen

Ist diese Bulldogge aus Unterdießen gefährlich?

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    Monika Rätzel ist verwundert darüber, dass die Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für ihre Englische Bulldogge Nelli verlangte. 
    Monika Rätzel ist verwundert darüber, dass die Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für ihre Englische Bulldogge Nelli verlangte.  Foto: Thorsten Jordan

    Monika Rätzel aus Unterdießen versteht die Welt nicht mehr: Für ihre Englische Bulldogge soll sie bei der Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ vorlegen, um diese anmelden zu können. Ein Experte soll also bescheinigen, dass von dem momentan zwölf Wochen alten Tier keine Gefahr ausgeht. „Eine Bulldogge ist doch kein Kampfhund“, sagt Rätzel und forscht weiter nach.

    Eine Französische Bulldogge lebt bereits im Haushalt der Rätzels – bei dieser hatte es keine Probleme mit der Anmeldung gegeben. Jetzt kam „Nelli“, die Englische Bulldogge dazu. „Sie ist zwölf Wochen alt und ausgewachsen wiegt sie zwischen 18 und 20 Kilogramm“, sagt Monika Rätzel. Beim Tierarzt hat sie sich bereits erkundigt wegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung, doch das sei nicht so einfach. „Einen Wesenstest kann man auch erst machen, wenn der Hund mindestens 18 Monate alt ist“, sagt Monika Rätzel.

    Beurteilung auch für jeden Boxer und Schäferhund?

    Warum sie ihn überhaupt braucht, versteht sie nicht: „Es ist schon unsere dritte Bulldogge, das war noch nie nötig.“ Vielleicht, vermutet sie, einfach weil es sich um die spezielle Rasse handelt. „Aber dann müsste man diese Beurteilung auch bei jedem Boxer oder Schäferhund einfordern.“

    Vonseiten der VG erklärte Sandra Salcher auf LT-Anfrage, dass die Rasse nicht in der Liste der Kampfhunde stehe, aber als Beißhund gelte. „Als Sicherheitsbehörde müssen wir dafür sorgen, dass nichts passiert.“ Zwar gebe es keine Liste, welche Rassen als Beißhunde eingestuft werden, aber sie habe Rücksprache mit dem Landratsamt gehalten. Grundsätzlich könne von jedem Hund diese Unbedenklichkeitsbescheinigung eingefordert werden. Als Verwaltungsgemeinschaft, so Salcher, müsse man sich absichern, „wenn etwas passiert“. Da diese Prüfung bei einem Hund erst ab 18 Monaten möglich ist, würde der Gemeinde bis dahin ein vorläufiger Wesenstest genügen.

    Das Landratsamt Landsberg gibt einen Tipp

    Anna Diem, die Pressesprecherin des Landratsamts, erklärte, dass es durchaus vorkomme, dass Gemeinden sich wegen Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Hunde erkundigen würden – dies aber sehr selten sei. „Teilweise rufen auch Bürger selbst an“, so Diem. Das Problem sei bei den Rassen, ob eventuell vor Jahren einmal ein Kampfhund miteingezüchtet wurde. „Würde es sich um einen Old English Bulldog handeln, wäre kein Test nötig“, so Diem.

    Doch Monika Rätzel hat eine Züchtung, die wieder „gesünder“ gezüchtet wurde: „Das Tier hat eine längere Nase und auch eine Rute“, sagt sie. Beim Tierarzt hatte sie bislang keinen Erfolg, die Bescheinigung zu erhalten. Und im Landratsamt hat man ihr den Tipp gegeben, mit dem Stammbaum ihres Tieres noch mal in der VG vorzusprechen – was sie getan hat. Das brachte dann auch die Wende: „Es war ein sehr nettes Gespräch mit Frau Salcher“, berichtet sie - und kann ihr Tier nun problemlos und ohne weitere Tests ordnungsgemäß anmelden.

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