Beide vertreten nämlich die Auffassung, dass die Fragestellung auf ein Ziel hinführt, das mit der gültigen Rechtsprechung so nicht vereinbar ist und zwar unter dem Gesichtspunkt Barrierefreiheit. Denn das Ratsbegehren favorisiert eine "abgespeckte" Lösung der geplanten Fuß- und Radwegebrücke bei der Lechstaustufe 15. Diese vermutlich unter eine Million Euro teure Lösung würde auf ein Rampenbauwerk auf der Ostseite verzichten, um Kosten einzusparen. Axel Flörke: "Die Kostenfrage darf nicht ausschlaggebend sein, dass nicht behindertengerecht gebaut wird."
Landsberg