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Trampelpfad darf in der Karte bleiben
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Wenn Spaziergänger über landwirtschaftlich genutzte Grundstücke gehen, bleiben Konflikte nicht selten aus. So ist es auch in St. Georgen auf den Wiesen zwischen den Straßen Moosänger, Birkenweg und Burgwaldstraße. Der dortige Landwirt wollte diesen Konflikt nun damit entschärfen, indem er den Herausgeber einer Wander- und Radtourenkarte verklagte.
Von Gerald Modlinger
Dießen/St. Georgen. Wenn Spaziergänger - vor allem solche mit Hunden - über landwirtschaftlich genutzte Grundstücke gehen, bleiben Konflikte nicht selten aus. So ist es auch in St. Georgen auf den Wiesen zwischen den Straßen Moosänger, Birkenweg und Burgwaldstraße. Der dortige Landwirt wollte diesen Konflikt nun damit entschärfen, indem er Peter Kaun junior, den Herausgeber einer Wander- und Radtourenkarte, verklagte. Kaun sollte die auf den landwirtschaftlichen Flächen eingezeichneten Wiesen- und Trampelpfade aus seiner Karte tilgen. Der Bauer blieb jedoch vor dem Amtsgericht Landsberg erfolglos, die Klage wurde abgewiesen.
Der Landwirt brachte vor, seine beiden Grundstücke beiderseits des Krebs- bzw. Forellenbachs würden ganzjährig "von zahllosen Besuchern begangen, die aufgrund der Vorgaben des Beklagten und einer vermeintlich von diesem von den Eigentümern eingeholten Genehmigung die Grundstücke nutzen". Probleme bereite insbesondere das Mitführen von Hunden. Durch den Hundekot käme es vermehrt zu Erkrankungen bei seinen Rindern durch verschmutztes Futter.
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