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Thaining: Alle sollen zahlen, nicht nur die direkten Anwohner

Thaining

Alle sollen zahlen, nicht nur die direkten Anwohner

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    Ausbaubeiträge für die Straßen in der Gemeinde Thaining sollen künftig auf alle Hausbesitzer umgelegt werden und nicht nur auf die direkten Anlieger.
    Ausbaubeiträge für die Straßen in der Gemeinde Thaining sollen künftig auf alle Hausbesitzer umgelegt werden und nicht nur auf die direkten Anlieger. Foto: Manuela Schmid

    Die Gemeinde Thaining möchte ihre Straßenausbaubeitragssatzung ändern: Künftig sollen alle Hausbesitzer zahlen, wenn eine Maßnahme durchgeführt wird – und nicht nur die direkten Anwohner.

    Bisher gilt in Thaining: Kosten, die in einer Straße entstehen, werden einmalig auf die dortigen Anlieger verteilt. So steht es in der Beitragssatzung, die im Jahr 2009 erlassen worden war – jedoch bis dato noch nie zum Einsatz kam. Seit dem 1. April 2016 gibt es neben der „klassischen Variante“ der Einmalzahlungen auch die Möglickeit, wiederkehrende Beiträge zu erheben. Von dieser Möglichkeit möchte jetzt die Gemeinde Thaining Gebrauch machen.

    Dabei werden dann alle Hausbesitzer gleichermaßen zur Kasse gebeten: Der Verbesserungsaufwand, der in einer Kalkulationsperiode von vier Jahren für sämtliche Straßen im Ortsbereich entsteht, wird auf alle umgelegt. Die Kosten für die anfallenden Maßnahmen werden zu Beginn der Kalkulationsperiode geschätzt.

    Die Umlegung auf die Anwesen erfolgt unabhängig davon, ob es sich um eine Kreis-, eine Anlieger- oder eine Haupterschließungsstraße handelt, wie im Gemeinderat informiert wurde. Grundstücke mit ein- und zweigeschossigen Häusern sollen mit dem Faktor 1,0 bewertet werden, für jedes weitere Geschoss gibt es einen Zuschlag von 0,25. Grundstücke, für die in den vergangenen 25 Jahren bereits Erschließungsbeiträge bezahlt wurden, bleiben von den Zahlungen zunächst verschont.

    Der Gemeinderat sprach sich grundsätzlich dafür aus, das neue System der wiederkehrenden Ausbaubeiträge einzuführen. Die Verwaltung soll nun einen entsprechenden Satzungsvorschlag erarbeiten. Die Satzung soll dann am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Einen Vorteil in der Satzungsänderung sieht die Gemeinde darin, dass die Belastung der Anwohner im Vergleich zu Einmalzahlungen kontinuierlicher sei und Ausbaumaßnahmen somit eine höhere Akzeptanz finden könnten.

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