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Südlicher Landkreis wird zum Sperrgebiet

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Südlicher Landkreis wird zum Sperrgebiet

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    Das Sperrgebiet reicht von Mundraching im Süden bis zur Lechstaustufe 13 im Norden, geht von östlich des Lech bis zur B 17 westlich von Seestall. Wie Wolfgang Müller, Pressesprecher des Landratsamts mitteilt, dürfen "empfängliche Tiere" bis zur Aufhebung der Allgemeinverfügung nicht aus und nicht in das

    Appetitlosigkeit kann ein Krankheitsanzeichen sein

    Sie tritt akut oder chronisch unter anderem mit Fieberschüben bis 42 Grad auf. Weitere mögliche Krankheitsanzeichen können Appetitlosigkeit und Futterverweigerung sein, gelbe bis blasse Schleimhäute oder punktförmige Blutungen auf den Schleimhäuten. Die Übertragung über Körpersekrete erfolgt allerdings nur bei sehr engem Kontakt und daher auch relativ selten.

    In erster Linie sind große, blutsaugende Insekten für die Übertragung der Infektion verantwortlich. In der Hauptsache kommen dafür nach Angaben der Veterinärmediziner Bremsen und Wadenstecher infrage, weniger Stechmücken. Die Insekten fungieren dabei als "mechanische Vektoren", was bedeutet, dass sie nach einer Blutmahlzeit an einem infizierten Tier virushaltiges Blut durch einen Stich auf ein benachbartes Tier übertragen. Die Übertragung kann jedoch auch über Instrumente wie Kanülen, Thermometer, Maulgatter und Ähnliches stattfinden, sofern diese nicht ausreichend gereinigt und desinfiziert sind.

    Die Krankheit kann nach unterschiedlich langem Verlauf tödlich enden. Allerdings zeigen infizierte Tiere in fieberfreien Zeiten nicht immer Krankheitssymptome, sodass die Erkrankung meist spät erkannt wird. Die Tiere bleiben jedoch lebenslang Virusträger und können somit andere anstecken. Daher müssen infizierte Einhufer eingeschläfert werden.

    In dem aktuellen Fall in Seestall werden alle ermittelbaren Kontakttiere unverzüglich von Mitarbeitern des Veterinäramts Landsberg untersucht. Alle Einhufer, die sich im Sperrgebiet befinden, werden vorsorglich mittels Blutproben untersucht. Daher ergeht die dringende Aufforderung an alle Pferdehalter, ihre Bestände dem Veterinäramt zu melden, sofern dies noch nicht geschehen ist. Darunter fällt auch die Weidehaltung. Wichtig dabei ist, dass sämtliche Einhufer im Sperrbezirk sofort in die Ställe gebracht werden (Aufstallungspflicht). Empfohlen wird auch eine Behandlung der Tiere mit Insektenabwehrmitteln.

    Veranstaltungen mit Pferden sind vorübergehend nicht erlaubt

    Das durch die Allgemeinverfügung angeordnete Sperrgebiet und die damit verbundenen Schutzmaßnahmen werden wieder aufgehoben, wenn die Einhufer-Blutarmut nicht mehr nachweisbar ist. Sie gilt als erloschen, wenn alle Tiere im Abstand von drei Monaten jeweils mit einem negativen Ergebnis untersucht worden sind. Viehmärkte, Versteigerungen und Ähnliches dürfen nur ohne Beteiligung von empfänglichen Tieren stattfinden. Reitsportveranstaltungen, Reit- und Fahrturniere oder etwa gemeinsame Wanderritte sind laut Wolfgang Müller im Sperrgebiet verboten. Nach Rücksprache mit dem Veterinäramt erlaubt sind dagegen Transporte im Durchgangsverkehr auf Straßen und mit dem Zug.

    Seit 2009 sind in Bayern zwölf Fälle der Infektion bekannt, im Landkreis Landsberg ist der in Seestall der erste.

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