Die gemeindliche Seeanlage ist kein Badeplatz und dient der Erholung. Ihre Nutzung ist jedermann nach den Maßgaben der neuen Satzung gestattet. Darauf einigte sich der Schondorfer Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung. War der Entwurf in der vorherigen Sitzung noch lebhaft diskutiert worden, beschränkte sich das Gremium diesmal bei der von Bürgermeister Alexander Herrmann vorgelegten Satzung auf Anmerkungen.
Schondorf