Geschützte Bäume ohne Ausnahmeerlaubnis zu entfernen, zerstören oder verändern, kann in Schondorf teuer werden. Denn die Gemeinde hat eine Baumschutzverordnung, und das schon seit 40 Jahren. Zum 1. Juli würde die Verordnung, die es sonst in keiner Gemeinde des Landkreises Landsberg gibt, automatisch auslaufen. Daher beschäftigte sich der Gemeinderat mit einer Fortsetzung dieser Verordnung zum Schutz des örtlichen Baumbestandes.
Bei der zurückliegenden Bürgerversammlung wurde für die bisherige Satzung („nicht mehr zeitgemäß“) eine Überarbeitung angeregt. Da die Anträge aus der Bürgerversammlung allerdings erst bei einer späteren Gemeinderatssitzung auf der Tagesordnung stehen, berieten die Gemeinderäte bereits jetzt über einen Satzungsentwurf.
70 Termine im Jahr
Zweiter Bürgermeister Martin Wagner, der die Sitzung leitete, gehört selbst der Baumschutzkommission an, wie auch zwei weitere Gemeinderäte. Rund 70 Einzeltermine im Jahr absolviert die Kommission, berichtete Wagner. Angesichts der vielen Termine sieht er die vor inzwischen 40 Jahren erstmals erlassene Verordnung als „von den Bürgern respektiert“ an. Im jetzt vorgelegten Entwurf seien lediglich rechtliche Anpassungen vorgenommen worden. So wurde die Höhe der Geldbuße, bis zu 50 000 Euro, angepasst. Geschützte Bäume ohne Ausnahmeerlaubnis zu entfernen, zerstören oder verändern sowie Anordnungen und Auflagen nicht einzuhalten, kann also teuer werden.
Die Bäume, um die es geht, haben einen Stammumfang von mehr als 80 Zentimetern bei einem Meter Höhe über der Erde. Der Schutz gilt auch für Ersatzpflanzungen. Ausgenommen sind Obstbäume, aber Apfel-, Birn- und Walnussbäume, die mehr als zehn Meter hoch sind und eine Kronenbreite von über zehn Metern haben, sind auch geschützt. Aus Erfahrung der Kommissionsarbeit heraus, so Wagner, sollen Bescheide künftig zeitlich befristet und vor allem kontrolliert werden.
Kranke Bäume einfach fällen?
Strittig war der Punkt „kranke Bäume“. Dabei heißt es in einem Abschnitt, dass der Eigentümer bei kranken Bäumen, die laut Kommission erhaltenswert seien, alles tun müsse, um diese zu erhalten und zu sichern. Ein Punkt, mit dem Thomas Betz überhaupt nichts anfangen konnte, denn kranke Bäume sollten seiner Meinung nach gefällt werden dürfen. In der Kommission seien keine Fachleute, monierte er und verwies auf verschiedene Baumkrankheiten bei Eschen, Eichen oder Kastanien. Wagner berichtete, dass bei einem Baum, der augenscheinlich krank ist, eine Ausnahmegenehmigung nicht versagt werde. Wenn bei einem Baum aber lediglich der Anfall von Laub das Problem sei, dann dürfe dieser nicht gefällt werden. Mit großer Mehrheit lehnten die Gemeinderäte die Änderung ab.
Mehrfach angesprochen wurde auch die Anregung aus der Bürgerversammlung, die 40 Jahre alte Satzung zu überarbeiten. Martin Wagner drängte darauf, trotzdem jetzt einen Beschluss herbeizuführen, um keine rechtliche Lücke entstehen zu lassen. Eine Satzung könne leichter abgeändert als neu gefasst werden, befand er. Schondorf habe als einzige Gemeinde im Landkreis eine Baumschutzverordnung, sagte Wolfgang Schraml. Das habe bewirkt, dass „wir ein grüner Ort geblieben sind“. Im Zweifelsfalle könne sicher ein Fachmann hinzugezogen werden.
Um kein Vakuum entstehen zu lassen, wurde die neue Satzung mit elf Stimmen gegen eine beschlossen.
Wie der Landkreis Bäume und Naturdenkmäler schützen will, lesen Sie hier: Die grünen Denkmäler sollen wieder mehr werden