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Schilfbrand: Naturschützer wollen Löscheinsatz nicht bezahlen

Schilfbrand

Naturschützer wollen Löscheinsatz nicht bezahlen

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    Das Feuer im Naturschutzgebiet und der dabei erfolgte Löscheinsatz wird bald das Verwaltungsgericht beschäftigen. Die Schutzgemeinschaft Ammersee will die Rechnung der Gemeinde Pähl nicht bezahlen.
    Das Feuer im Naturschutzgebiet und der dabei erfolgte Löscheinsatz wird bald das Verwaltungsgericht beschäftigen. Die Schutzgemeinschaft Ammersee will die Rechnung der Gemeinde Pähl nicht bezahlen. Foto: Archiv/Gerald Modlinger

    Die Schutzgemeinschaft Ammersee und Pähls Bürgermeister Werner Grünbauer werden sich demnächst vor dem Verwaltungsgericht treffen. Anlass ist der Feuerwehreinsatz im März im Naturschutzgebiet: Dort war bei Pflegearbeiten der

    Während einer wochenlangen Trockenperiode hatten Mitglieder der Schutzgemeinschaft ein Räumfeuer entzündet, das außer Kontrolle geriet: Mehr als 200 Feuerwehrleute bekämpften mehrere Stunden lang den Flächenbrand mit Unterstützung von Hubschraubern der Polizei und der Bundespolizei.

    Das bayerische Innenministerium habe auf eine Kostenerstattung von vornherein verzichtet, berichtet Grießmeyer. Allerdings sei im Pähler Rathaus eine Rechnung für die beiden Bundespolizei-Helikopter eingegangen. Diesbezüglich habe er den Rathauschef gebeten, die Rechnung nicht sogleich zu bezahlen. Er hätte dann bei der Polizeifliegerstaffel in Bonn beantragt, die Kosten zu erlassen. Mit Grünbauer sei ausgemacht gewesen, eine Kostenübernahmeerklärung namens der Gemeinde Pähl nicht zu unterschreiben. Der Bürgermeister habe dann aber diese Erklärung abgegeben, die Gemeinde bezahlte auch die Rechnung. Anschließend seien die Kosten für die Hubschrauberflüge an die Schutzgemeinschaft weitergereicht worden, ergänzt um die Aufwendungen, die der Feuerwehr aus Pähl und Fischen bei ihrem Einsatz entstanden seien.

    Dafür sieht Grießmeyer keine Rechtsgrundlage. Er verweist auf den Ausgang der strafrechtlichen Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft München II hatte nach dem Brand gegen Mitarbeiter der Schutzgemeinschaft wegen fahrlässiger Brandstiftung ermittelt, bestätigt Grießmeyer: „Das Ermittlungsverfahren ist aber wegen Geringfügigkeit eingestellt worden, „es wurde als Ordnungswidrigkeit eingestuft.“ Dabei sei auch berücksichtigt worden, dass die Naturschutzbehörden weder einen wirtschaftlichen noch ökologischen Schaden erkannt hätten. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Ken Heidenreich, bestätigt den Vorgang: Das Verfahren sei im Mai wegen geringer Schuld und geringen Schaden und weil die davon ausgehende Gefährdung „eher am unteren Rand“ gelegen habe, eingestellt worden. Ob und in welcher Höhe die Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet wird, liegt laut Grießmeyer im Ermessen des Weilheimer Landratsamts. Eine solche Buße werde sich aber in einem „sehr überschaubaren Bereich“ bewegen, erwartet er.

    Weil der Schutzgemeinschaft strafrechtlich nichts vorzuwerfen sei, so seine Überzeugung, werde auch bei der Zahlungsaufforderung der Gemeinde Pähl nichts herauskommen. Grießmeyer verweist auf das Bayerische Feuerwehrgesetz. In dessen Artikel 28 ist geregelt, dass die Kosten für einen Feuerwehreinsatz nur dann vom Verursacher verlangt werden können, wenn eine Gefahr grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Und die Ermittlungen hätten bestätigt, dass eben gerade diese Voraussetzungen nicht gegeben gewesen seien.

    Bürgermeister Grünbauer trifft derweil eine andere Einschätzung. Der Brand habe sehr wohl einen ökologischen Schaden verursacht, das lasse sich auch daran ablesen, dass das Feuer als Ordnungswidrigkeit verfolgt werde. Grünbauer sieht auch eine „vorsätzliche“ Brandstiftung: Die Naturschützer hätten trotz der Warnung eines Bauern das Feuer entzündet. Er behalte sich auch vor, bei der Staatsanwaltschaft zu beantragen, die Ermittlungen wieder aufzunehmen. „Die Angelegenheit ist noch nicht abgeschlossen“, macht er klar.

    Im Übrigen könne sich die Schutzgemeinschaft wegen des Kostenbescheids nicht auf die Einstellung des Ermittlungsverfahrens berufen. Die Begriffe „fahrlässig“, „grob fahrlässig“ und „vorsätzlich“ seien im strafrechtlichen Sinn anders definiert als im Sinne des Feuerwehrgesetzes, sagt Grünbauer mit Berufung auf eine Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag. Bei der Schutzgemeinschaft handle es in Sachen Brandstiftung im Übrigen um einen „Wiederholungstäter“, sagt Grünbauer: „Die haben schon mal was abgefackelt.“

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