Bei zwei seenahen Arealen in Eching, an der Kaagangerstraße und am Finkenweg, beantragten Anlieger eine Einbeziehungssatzung. Eine derartige Satzung grenzt laut Auskunft von Verwaltungschef Ralf Müller den Innenbereich vom Außenbereich ab. Im Flächennutzungsplan sind beide angesprochenen Bereiche laut Müller Grünflächen. Sie befinden sich aber nicht mehr im Landschaftsschutzgebiet, sodass die Gemeinde damit die Planungshoheit über die Flächen hat. Einen Aufstellungsbeschluss haben die Gemeinderäte bei der jüngsten
Satzung