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  3. Riederau: Großeinsatz am Ammersee: Betrunkener schafft es nicht ins Boot

Riederau
31.07.2020

Großeinsatz am Ammersee: Betrunkener schafft es nicht ins Boot

Wasserwacht und Polizei wurden am Donnerstagabend zwischen Riederau und Herrsching wegen eines betrunkenen Schwimmers auf Trab gehalten.
Foto: Thomas Wuttke/Wasserwacht Herrsching

Ein 35-Jähriger ruft zwischen Riederau und Herrsching um Hilfe und löst damit einen Großeinsatz auf dem Ammersee aus. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Mann.

Ein in Not geratener Schwimmer hat am frühen Donnerstagabend Polizei und Rettungskräfte am Ammersee auf Trab gehalten. Die Sache wird auch noch ein juristisches Nachspiel haben, meldete die Dießener Polizei. Denn der Mann war alkoholisiert mit einem Elektroboot auf den See hinaus gefahren.

Der 35-jährige Mann aus dem Landkreis Starnberg hatte sich ein Elektroboot ausgeliehen und war damit zwischen Riederau und Herrsching etwa in die Mitte des Ammersees hinaus gefahren. Dort begab sich der Mann zum Schwimmen in den See und kam im Anschluss daran jedoch nicht mehr eigenständig aus dem Wasser. Er hatte scheinbar nicht mehr genügend Kraft, um über eine Strickleiter wieder in das Boot zu kommen. Deswegen rief er laut um Hilfe. Diese Hilferufe wurden von mehreren Personen am Ufer und in einem anderen Boot gehört. Letztendlich wurde über die Rettungsleitstelle Fürstenfeldbruck Großalarm ausgelöst und ein Großaufgebot an Rettungskräften, Wasserschutzpolizei und Hubschrauber angefordert.

Eine andere Bootsbesatzung rettete den Mann

Glücklicherweise wurde der hilflose Mann rechtzeitig von einer anderen Bootsbesatzung aus dem Wasser gerettet und anschließend der zuerst eintreffenden Wasserwacht übergeben, berichtete die Polizei weiter. Diese brachte den Mann schließlich nach Riederau an Land. Während die Alarmierung wieder zurückgenommen werden konnte, stellten die Beamten der Polizei Dießen bei dem Geretteten eindeutig Alkoholgeruch fest. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von gut über einem Promille. Die zwischenzeitlich informierte Staatsanwaltschaft Augsburg ordnete eine Blutentnahme an und leitete ein Verfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr ein.

Die Polizei verweist in diesem Zusammenhang auf den Paragrafen 316 des Strafgesetzbuchs: Darin heißt es, wer aufgrund von Alkoholeinfluss nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug im Verkehr sicher zu führen, macht sich strafbar. „Darunter fällt natürlich auch jeglicher Schiffsverkehr unter anderem auf dem Ammersee, unabhängig von der Art oder Größe des verwendeten Wasserfahrzeugs“, betont der stellvertretende Leiter der Dießener Polizeiinspektion, Boris Netschajew. (lt)

Der jetzige Rettungseinsatz erinnert an einen Bootsunfall im Mai bei Riederau, als ebenfalls Alkohol im Spiel war. Riederau: Junger Mann versenkt Motorboot im Ammersee

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