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Reihenhaus: Auch Keller allein fügt sich nicht ein

Reihenhaus

Auch Keller allein fügt sich nicht ein

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    Dießen In St. Martin in Hädern hatte das Verwaltungsgericht dem Landratsamt recht gegeben, doch bei der umstrittenen Reihenhausbebauung in der Rotter Straße hatte die Marktgemeinde kürzlich bessere Karten. Eine Entscheidung traf die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts zwar noch nicht, der Vorsitzende Richter Johann Oswald machte aber deutlich, dass er die Genehmigung eines Kellers außerhalb der übrigen Baulinie an der Nordseite der

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