Startseite
Icon Pfeil nach unten
Landsberg
Icon Pfeil nach unten

Regionalplan sieht weitere Abbauflächen vor

Landsberg

Regionalplan sieht weitere Abbauflächen vor

    • |

    In der jüngsten Gemeinderatssitzung informierte Thainings Bürgermeister Leonhard Stork, dass die Einwände der Kommune, die Vorbehaltsfläche nicht auf westlicher Seite der Ortsverbindungsstraße nach Issing auszudehnen, nicht berücksichtigt worden seien. In der Stellungnahme der Regierung wird dem landwirtschaftlich und für den Kiesabbau genutzten Areal "überwiegend sehr geringe Lebensraumfunktion" zugeschrieben.

    Strukturvielfalt mit Erlebniswert

    Südöstlich grenze das FFH-Gebiet "Moore und Wälder westlich Dießen" an mit insgesamt sehr hoher landschaftlicher Eigenart und Strukturvielfalt "mit Erlebniswert". Im Süden überschneide es sich mit einem Landschaftsschutzgebiet. Der Planungsverband stuft die voraussichtlichen Umweltauswirkungen in die Kategorien positiv, neutral, negativ und sehr negativ ein - es überwiegen die neutralen und positiven. Negative Auswirkungen eines erweiterten Kiesabbaus seien für den Boden und das Wasser zu erwarten. Aufgrund der Bodenbeschaffenheit (geringes Rückhaltevermögen) ist nur Nassabbau möglich, was das wasserwirtschaftliche Einverständnis verlangt. Als positive Folge nennt das Regierungsschreiben: "Nach Abbau ökologische Aufwertung möglich und wahrscheinlich."

    Schlucken oder Stellungnahme

    Bürgermeister Leonhard Stork meinte: "Das sollten wir so nicht hinnehmen." Wolfgang Hentschke, Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Reichling, sagte: "Entweder schlucken Sie es oder erarbeiten bis zur nächsten Sitzung eine Stellungnahme." Da es sich um eine aufwendige und langfristige Sache handle, riet er, einen Landschaftsplaner einzuschalten, der eine fachlich gut begründete Stellungnahme ausarbeiten soll. "Es ist unsere Südseite", sagte Stork, "beim Gewerbegebiet wird verlangt, dass wir auf die Landschaft achten".

    Damit bezog er sich auf die in der gleichen Sitzung behandelte 3. Änderung des Flächennutzungsplans (Gewerbegebiet), dessen Geltungsbereich der Regierung von Oberbayern zu weit gegangen war, allerdings auf den östlichen Ortsrand, Richtung Obermühlhausen, bezogen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden