Igling „Wir haben einen Erfolg erzielt. Jetzt ist klar, dass das Becken so nicht gebaut werden darf. Wir haben Zeit gewonnen. Ob das Verfahren nicht doch noch mal weitergeht, weiß keiner.“ Dieses Fazit zog gestern Iglings Bürgermeisterin Christl Weinmüller zum Urteil des Verwaltungsgerichts. Dieses hatte bereits während der Verhandlung das Fehlen eines Grunderwerbsplans für die Grundstücke im Geltungsbereich des geplanten Beckens bemängelt. Allerdings könnte dieser Plan nachgeholt werden, wie das Gericht bei der mündlichen Verhandlung deutlich machte. Einen weiteren offenen Punkt sah das Gericht bei der noch offenen Finanzierung des Projekts, an dem sich die profitierenden Gemeinden beteiligen müssen. Wenig zum Verfahrensausgang konnte und wollte der zuständige Abteilungsleiter am Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Holger Pharion, sagen: „Die Frage ist, auf welcher Grundlage der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig ist. Erst wenn wir das dezidiert wissen, können wir uns genau dazu äußern.“ Wenn es ausschließlich um den fehlenden Grunderwerbsplan gehe, wäre dies „heilbar“.
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