Die Motocross-Strecke in Reichling darf nun ohne zeitliche Befristung betrieben werden. Nach längerer Diskussion einigte sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig darauf, die zunächst geplante Beschränkung auf zehn Jahre entfallen zu lassen. Allerdings tritt der Bebauungsplan außer Kraft, wenn die Gemeinde ein Wohn- oder Gewerbegebiet ausweist, das mit dem Lärmschutz kollidiert. Damit stellten die Räte sicher, dass künftige Planungen nicht behindert werden.
Ratsbeschluss