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Prozess in Landsberg: Zwischenfall an Baggersee: Mann befriedigt sich vor 24-Jähriger

Prozess in Landsberg

Zwischenfall an Baggersee: Mann befriedigt sich vor 24-Jähriger

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    Seit dem Vorfall an dem Baggersee möchte die Frau nach eigenen Angaben nicht mehr alleine an den See gehen.
    Seit dem Vorfall an dem Baggersee möchte die Frau nach eigenen Angaben nicht mehr alleine an den See gehen. Foto: Daniel Reinhardtm, dpa (Symbolbild)

    Der junge Mann, 25, auf der Anklagebank war dem Gericht bekannt. Auch die Tat, die ihm vorgeworfen wurde – exhibitionistische Handlung – war ihm nicht wesensfremd: Vor Jahren war er wegen einer Beleidigung mit sexuellem Hintergrund zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Dieses Mal fiel die Strafe heftiger aus.

    Doch der Reihe nach: Die Sonne brannte am 6. Juni 2014 vom Himmel. Herrliches Badewetter. Auf der Liegewiese bei einem Baggersee im östlichen Landkreis sonnte sich um die Mittagszeit eine junge Frau, 24. Weit und breit niemand zu sehen – sie war alleine. Kaum Gestrüpp, Büsche oder Bäume in der Nähe. Lediglich ein Feldweg und ein Parkplatz. Erholung suchte offenbar auch ein 25-Jähriger. Aber nicht nur das, wie sich bald herausstellen sollte.

    Mann soll sich vor den Augen der Frau befriedigt haben

    Er stellte sein Auto neben das

    „Süße, wollen wir was machen?“ soll er sie plötzlich gefragt, seine Badehose heruntergezogen und sich vor ihren Augen befriedigt haben. Zugegeben hat der 25-Jährige nichts. Er will lediglich auf der Liegewiese einmal hinter ein Gestrüpp gegangen sein, um Wasser zu lassen. Und da könnte es sein, so seine Worte, dass die Frau sein bestes Stück unglücklicherweise von hinten gesehen habe. Der 25-Jährige behauptete außerdem, dass sich weitere zwei Personen auf der Liegewiese befunden hätten. Diese hätten, so seine Version, alles sehen können. Im Übrigen habe er „dies alles nicht nötig“, denn er habe eine Freundin.

    24-Jährige will künftig nicht mehr allein an den See gehen

    Dies nahm ihm weder Richterin Sabine Grub noch Staatsanwältin Kerstin Schromm ab. Sie sprachen von einer „Schutzbehauptung“. Hingegen lobten sie die Zeugin, die den ihr unbekannten Mann und sein ungewöhnliches Verhalten sehr sachlich, detailliert und ohne jeglichen Belastungseifer beschrieben habe. Welche Konsequenz hat die Frau aus dem Vorfall gezogen? Sie werde künftig nicht mehr allein zum Baggersee gehen, sagte sie.

    Für die Tat beantragte Staatsanwältin Schromm sechs Monate auf Bewährung. Richterin Sabine Grub legte sich auf fünf Monate mit einer Bewährungszeit von drei Jahren fest. Die Kosten des Verfahrens gehen zulasten des Angeklagten. Er ließ offen, ob er gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird. (eh)

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