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Polizei-Report: Betrunkene Jugendliche und Blankovollmachten

Polizei-Report

Betrunkene Jugendliche und Blankovollmachten

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    Zahlreiche Verstöße stellte die Polizei bei einer Jugendschutzkontrolle in einer Diskothek in Schongau fest.
    Zahlreiche Verstöße stellte die Polizei bei einer Jugendschutzkontrolle in einer Diskothek in Schongau fest. Foto: Archivfoto

    Schongau Betrunkene Jugendliche, „Aufsichtspersonen“, die nicht mehr stehen konnten, von Eltern unterschriebene Blankovollmachten – bei einer Jugendschutzkontrolle wurde eine ganze Latte von Verstößen in einer Diskothek festgestellt, wie die Polizei jetzt berichtet. Am vergangenen Samstag kontrollierten Beamte der

    Dabei wurde, wie es im Pressebericht heißt, „eine Vielzahl von Verstößen festgestellt, die zum Teil für die Jugendlichen selbst, zum größeren Teil aber für die Aufsichtspersonen und die Veranstalter Folgen haben werden.“ So soll es zu Ordnungswidrigkeitenanzeigen an das Landratsamt Weilheim-Schongau kommen.

    Laut Polizei wurde gegen 1 Uhr ein 15-jähriger Apfeldorfer angetroffen, der 0,7 Promille Alkohol aufwies und auf dem Unterarm eine auffällige, Polizisten beleidigende Beschriftung hatte. Der Jugendliche wurde seiner Mutter übergeben.

    Gegen 0.20 Uhr wurde eine 17-Jährige, die die Disco eigentlich normalerweise um Mitternacht hätte verlassen sollen, kontrolliert. Sie gab jedoch an, eine Aufsichtsperson zu haben. Dieser junge Mann, ein 18-jähriger Schongauer, konnte erst nach längerem Suchen aufgefunden werden und konnte aufgrund seines hohen Alkoholwerts gar nicht mehr gerade stehen geschweige denn Aufsicht über die 17-Jährige führen, so die Polizei: Die Jugendliche hatte 1,04 Promille, die „Aufsichtsperson“ 1,36 Promille.

    Ebenfalls gegen 0.20 Uhr wurden mehrere junge Leute beim verbotswidrigen Rauchen ertappt, zwei 16-jährige Mädchen mit 1,20 und 1,26 Promille wurden aufgrund des zu großen Alkoholkonsums nach Hause geschickt. Im Rahmen der Kontrolle stellten die Beamten außerdem fest, dass eine Vielzahl von Jugendlichen von Eltern blanko unterschriebene Vollmachten für Aufsichtspersonen mitführten: „Es ist unvorstellbar, dass eine größere Anzahl von Eltern die Aufsichts- und Erziehungspflicht an irgendwelche fremden, völlig unbekannten Personen übergibt, die sich die jugendlichen Besucher unter anderen Gästen zufällig selber heraussuchen“, sagt dazu Erster Polizeihauptkommissar Rudolf Fischer von der Schongauer Polizei. In Absprache mit dem Landratsamt Weilheim-Schongau werde auch hier geprüft, ob gegen die Eltern und die „Aufsichtspersonen“ vorgegangen werden kann.

    Weitere Kontrollen folgen

    Der Vorfall zeige, dass die Einhaltung von Vorschriften aller Art, nicht nur im Verkehr, unbedingt überprüft und kontrolliert werden müsse, da „ein gewisser Anteil von Personen sich sonst skrupellos über die Vorschriften hinwegsetzt“, heißt es im Pressebericht weiter. Die Polizeiinspektion Schongau werde daher auch in Zukunft weiter entsprechende Kontrollen durchführen. (lt)

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