Damit es nicht mehr so hoch wird
Nach Bauanfrage weitere Regeln für Gässelweg
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sondergebiet Garten- und Landschaftsbau Am Gässelweg“ in Beuern gibt es noch eine unbebaute, aber bebaubare Fläche, für die bei der Gemeinde eine Bauanfrage vorliegt. Doch das beantragte Gebäude erschien dem Gemeinderat als zu hoch. Allerdings hatte das Gremium keine Handhabe dagegen, weil, wie Hilke Jäger vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München in der jüngsten Gemeinderatssitzung erläuterte, im aktuellen Bebauungsplan die Höhenlage der Gebäude noch nicht korrekt geregelt ist.
Das solle geändert werden. Einen fertigen Planentwurf gibt es laut Jäger noch nicht, allerdings sei im Bauausschuss bereits ausführlich diskutiert worden. Laut vorliegender Bauanfrage sei ein hoher Baukörper geplant, mit einem First auf der Schmalseite des Gebäudes. „Der First sollte auf die Längsseite gelegt werden“, meinte Jäger, „dann wird das Gebäude nicht so hoch.“ Der gültige Bebauungsplan regle auch keine Geschossflächen, der Bauwerber könnte, würde am ursprünglichen Plan mit den hohen Giebeln festgehalten, „fast noch zwei Stockwerke unter das Dach bauen“. Jäger schlug vor, bei der Änderung des Bebauungsplans einen Höhenbezugspunkt und eine maximale Firsthöhe von 7,50 Metern festzusetzen und die festgesetzte Grundfläche beizubehalten.
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