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Oberbergen: Auch für Gnadenpferde gilt das Recht

Oberbergen

Auch für Gnadenpferde gilt das Recht

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    Ohne Privilegierung kann die Pferdehaltung am südlichen Ortsrand von Oberbergen nicht erweitert werden, und die bestehenden Anlagen möchte das Landratsamt beseitigt haben. 
    Ohne Privilegierung kann die Pferdehaltung am südlichen Ortsrand von Oberbergen nicht erweitert werden, und die bestehenden Anlagen möchte das Landratsamt beseitigt haben. 

    Am Ende zählte das Recht, Gnade ließ das Landratsamt nicht mehr walten: Damit können zwei Pensionspferdehalter ihren Nebenerwerbsbetrieb bei Oberbergen nicht wie gewünscht um einen Stall für Klein- und Gnadenpferde erweitern. Im Raum steht zudem, dass sie auch ihre bisherigen Gebäude abbrechen müssen, da das

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