Am Ende zählte das Recht, Gnade ließ das Landratsamt nicht mehr walten: Damit können zwei Pensionspferdehalter ihren Nebenerwerbsbetrieb bei Oberbergen nicht wie gewünscht um einen Stall für Klein- und Gnadenpferde erweitern. Im Raum steht zudem, dass sie auch ihre bisherigen Gebäude abbrechen müssen, da das
Oberbergen