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Norwegerhaus: Ist diese Villa bald Geschichte?

Norwegerhaus

Ist diese Villa bald Geschichte?

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    Das Norwegerhaus an der Kaagangerstraße soll nach jahrelangem Rechtsstreit jetzt doch verschwinden. Der Eigentümer wird sich nach Aussage des Landratsamts der Abrissverfügung beugen.
    Das Norwegerhaus an der Kaagangerstraße soll nach jahrelangem Rechtsstreit jetzt doch verschwinden. Der Eigentümer wird sich nach Aussage des Landratsamts der Abrissverfügung beugen. Foto: Julian Leitenstorfer

    Das sogenannte Norwegerhaus im Echinger Malerwinkel soll nun abgerissen werden. Der Eigentümer hat dem Landratsamt zugesichert, dass er der Beseitigungsanordnung der Behörde nachkommen wird, wie vom Sprecher des

    Doch zuerst zur Künstlervilla: Das ab 1900 von dem Maler Hans Beat Wieland in norwegischem Stil erbaute Haus hatte unter Denkmalschutz gestanden. Davon ist aber aktuell nicht mehr viel übrig: Der Eigentümer, der das Haus 1999 erwarb, ließ die Innen- und Außenmauern neu aufmauern, nivellierte die ursprünglich unterschiedlichen Erdgeschossniveaus und erhöhte die ursprünglich 2,30 bis 2,45 Meter hohen Räume auf 3,13 Meter Höhe.

    Das Baudenkmal war damit keines mehr, sondern ein Schwarzbau im Außenbereich. Und diese Einschätzung der Baurechtsexperten im Landratsamt teilten 2011 auch die Richter am Verwaltungsgericht und 2014 auch am Verwaltungsgerichtshof in München: Die Beseitigungsanordnung wurde als rechtens angesehen. Ein Neubau hier im Außenbereich sei nicht genehmigungsfähig. Und auch der Ausnahmetatbestand, dass das vorhandene Gebäude durch den Eigentümer selbst bewohnt wird, sei nicht gegeben gewesen, so das Gericht. Da der Eigentümer eine Petition beim Landtag eingereicht hatte, wartete das

    Noch nicht vom Tisch ist die Außenbereichssatzung, wie Echings Bürgermeister Siegfried Luge dem Landsberger Tagblatt sagte. Er geht davon aus, dass sich der Gemeinderat noch heuer oder vielleicht Anfang des Jahres erneut mit dem Thema beziehungsweise den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange befassen wird.

    Vorgesehen ist nach dem Entwurf, der vor nicht ganz einem Jahr in dem Gremium behandelt wurde, dass um die bestehenden Häuser Baufenster eingezeichnet sind, die im Grundriss den Größen des Bestands entsprechen. Drei weitere Villen in dem Bereich stehen unter Denkmalschutz. Auch für das Norwegerhaus sei ein Baufenster eingezeichnet. Laut Luge pausierte die Weiterentwicklung der Außenbereichssatzung, da noch Grundstücksbesitzer zu kontaktieren gewesen seien, die im Ausland lebten.

    Pressesprecher Wolfgang Müller und den Baurechtsexperten im Landratsamt ist neu, dass die Gemeinde das Verfahren fortsetzen will. Denn sowohl im Landratsamt, bei der Oberen Baubehörde, als auch beim Verwaltungsgerichtshof sei eine Außenbereichssatzung für diesen Bereich als nicht zulässig angesehen worden. Laut Pressesprecher Müller ist Voraussetzung für eine solche Satzung, dass sich bereits eine Wohnbebauung verfestigt hat. Dazu seien aber einige Häuser wie im Echinger Malerwinkel nicht ausreichend.

    Das Areal im Umgriff einer Satzung bliebe Außenbereich, ist dem Gesetzestext zu entnehmen. Einem beantragten Bauvorhaben könnte dann aber nicht mehr die Bildung einer Splittersiedlung oder der Flächennutzungsplan entgegengehalten werden.

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