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Musikschule bleibt vorerst Musikschule
München/Dießen (smi) - Die Dießener Musikschule darf sich bis auf weiteres Musikschule nennen. Dies ist das Ergebnis einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in München. Drei Musikinstitute hatten gegen Bescheide der Regierung von Oberbayern geklagt, wonach sie nicht mehr den Namen Musikschule tragen dürfen.
Denn der ist den Einrichtungen vorbehalten, die alle Bedingungen der Bayerischen Sing- und Musikschul-Verordnung erfüllen. Und damit auch an Zuschüsse des Freistaats kommen. Nach den Förderrichtlinien werden jährlich 10 Millionen Euro an die anerkannten Einrichtungen verteilt. Die Schwierigkeit kleinerer Institute auf dem Lande ist es, dass es dort nicht gelingt, eine ausreichende Anzahl an Lehrern mit Festanstellung zu haben. Manche kommen nur für einige Stunden, da rechne sich für den Lehrer keine Anstellung, so Musikschulleiter Thomas Schmidt gegenüber dem Landsberger Tagblatt.
Nach den Vorgaben des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst müssen mindestens 51 Prozent der Lehrer fest angestellt sein, dann gilt dieses Kriterium als erfüllt. Hier hakte der Rechtsvertreter des Musikschulvereins Dießen, Dr. Gerhard Spieß, ein. Denn in der Verordnung heißt es: "das Beschäftigungsverhältnis aller Lehrkräfte soll durch einen schriftlichen Arbeitsvertrag geregelt werden".
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