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Landsberg: Landsberger Finanzaffäre: Der Schilcher-Prozess wird wieder aufgerollt

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Landsberger Finanzaffäre: Der Schilcher-Prozess wird wieder aufgerollt

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    Ex-Kämmerer Manfred Schilcher mit seinem Anwalt Joachim Feller beim Prozessauftakt in Augsburg im Dezember 2017.
    Ex-Kämmerer Manfred Schilcher mit seinem Anwalt Joachim Feller beim Prozessauftakt in Augsburg im Dezember 2017. Foto: Thomas Wunder

    Der Prozess gegen Manfred Schilcher, den früheren Kämmerer der Stadt Landsberg, geht in die nächste Runde. Der 70-Jährige hat beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erfolgreich Revision gegen das Urteil der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Augsburg gelegt. Dort war Schilcher Anfang Februar vergangenen Jahres wegen Untreue in zwei Fällen zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der BGH störte sich vor allem an den Ausführungen eines Gutachters, der den Schaden durch zwei Geschäfte mit Derivaten berechnet hatte. Die Wirtschaftsstrafkammer habe diese Berechnungen nicht kritisch genug geprüft. Deswegen hob der BGH jetzt das Urteil auf.

    Verteidigung hatte Freispruch für Ex-Kämmerer von Landsberg gefordert

    Laut Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters Wolfgang Natale habe sich Schilcher in zwei Fällen der Untreue schuldig gemacht, als er in seiner Funktion als Kämmerer riskante Derivatgeschäfte abschloss, die nicht mehr mit kommunalem Recht in Einklang standen. Aus Sicht der Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte, sei das Urteil in beiden Fällen zu Unrecht ergangen. „Der Kämmerer wurde von den Beratern der Bank fehlerhaft beraten und teilweise getäuscht“, sagt sein Anwalt Joachim Feller.

    Manfred Schilcher wurde Anfang Februar 2018 nicht nur zu einer Strafe auf Bewährung verurteilt, er muss auch 5000 Euro an eine wohltätige Einrichtung zahlen und die Kosten des Verfahrens übernehmen. Hinzu kommen seine Anwaltskosten.

    Die Stadt Landsberg fordert Schadensersatz

    Die Stadt Landsberg fordert vom früheren Kämmerer Manfred Schilcher Schadensersatz für die bei den Zinsgeschäften entstandenen Verluste. Dabei steht eine Forderung von mehr als zwei Millionen Euro im Raum. Gleichzeitig mit Einreichung der Klage hat die Stadt dem Gericht vorgeschlagen, das angestrengte Verfahren ruhen zu lassen. Dem hat auch Schilcher zugestimmt.

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