Kommt die Stadt Landsberg aus ihren Zinswetten, die sie mit dem Bankhaus Hauck & Aufhäuser abgeschlossen hat, doch noch irgendwie ohne die drohenden Millionenverluste heraus? Etwas Hoffnung machte im Dezember ein vergleichbarer Rechtsstreit der Stadt Füssen. Und nunmehr hat die Stadt Landsberg ein Dokument in der Hand, das für die Fortführung des Rechtsstreits wichtig werden dürfte: Wie das Landratsamt Ostallgäu hat jetzt auch die Rechtsaufsicht im Landsberger Landratsamt im Nachhinein die Genehmigung für solche Derivatgeschäfte verweigert, teilte Sprecher Wolfgang Müller auf Nachfrage unserer Zeitung mit.
Diese verweigerte Genehmigung ist seit dem Auftakt des Füssener Prozesses ein möglicherweise entscheidender Punkt: Der Vorsitzende Richter am Landgericht München I vertrat dabei die Meinung, die sowohl in Füssen wie in Landsberg verlustträchtigen Zinswetten könnten als Geschäfte gesehen werden, „die der Kreditaufnahme wirtschaftlich gleichkommen“. Wenn dem so sei, müssten sie nach der Gemeindeordnung auch von der Aufsichtsbehörde, also dem Landratsamt, genehmigt werden.
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Welche Rolle die Stadt Füssen in der Angelegenheit spielt
Allerdings: Das Innenministerium teilte in der Vergangenheit diese Auffassung nicht. Und deshalb wurden in Bayern praktisch keine entsprechenden Anträge an die Landratsämter gestellt. Das änderte sich erst im vergangenen Jahr: Eine nachträglich von der Stadt Füssen beantragte Genehmigung der Zinswetten verweigerte das Ostallgäuer Landratsamt.
Folgt man nun der vorläufigen Rechtsmeinung des Richters, wäre das Füssener Derivatgeschäft mangels Genehmigung von vornherein unwirksam gewesen – und somit gäbe es für die Stadt auch keine Verluste. Die würden sich nach den Befürchtungen der Stadt Füssen auf 2,8 bis 4,2 Millionen Euro belaufen, also in einer ähnlichen Größenordnung wie in Landsberg, wo sich im Haushalt 2019 ein Posten über 4,2 Millionen Euro für den Ausgleich der Verluste befindet.
Landsberg hat bereits bis vor dem Bundesgerichtshof geklagt - und verloren
Die Landsberger Sache ist zwar schon bis hinauf zum Bundesgerichtshof im Grundsatz entschieden – zulasten der Stadt Landsberg. Allerdings steht noch eine Entscheidung im sogenannten „Betragsverfahren“ aus. In diesem Prozess geht es darum, festzustellen, wie hoch die von der Stadt an die Bank zu leistenden Zahlungen konkret sein werden, so Stadtjustiziarin Petra Mayr-Endhart. Dabei könnten die Richter zum einen ganz einfach auf das bereits zuungunsten der Stadt entschiedene Hauptsacheverfahren verweisen. Allerdings: Dieser Prozess ist vor der gleichen Kammer anhängig wie der Füssener Fall.
Dazu verkündete am Dienstag der Vorsitzende Richter einen Beweisbeschluss. Das bedeutet, dass die Kammer in eine Beweisaufnahme einsteigen will. Der erste Verhandlungstermin hierfür wird am 30. April sein, erfuhr das LT vom Sprecher der Stadt Füssen, Felix Blersch. Ob das Landsberger Betragsverfahren parallel zu Füssen oder im Anschluss verhandelt wird, ist laut Mayr-Endhart offen.
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Am Mittwoch ging es hinter verschlossenen Türen um das Thema
Doch nicht nur auf den Fortgang der Füssener Sache blickt Mayr-Endhart. Auch das Strafverfahren gegen den früheren Landsberger Kämmerer Manfred Schilcher und die dabei gemachten Aussagen werde die Stadt verwerten, sagt die Leiterin des Rechtsamts. Schilcher war vor einem Jahr am Landgericht Augsburg wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.Mehr zum Thema erfahren Sie hier: Wird der Schilcher-Prozess komplett neu aufgerollt?
Nähere Angaben zum Inhalt des Ablehnungsbescheids an die Stadt Landsberg machte Wolfgang Müller, der Sprecher des Landratsamts, nicht. So ließ er auch offen, wie die Rechtsaufsicht die Ablehnung begründete. Müller verwies darauf, dass der Vorgang von der Stadt nichtöffentlich behandelt werde. Am Mittwochabend ging es auch im Stadtrat um die Derivate. Was dort verhandelt und beschlossen wurde, wird weiter geheimgehalten. Nachfragen dazu beantwortete Stadtjustiziarin Petra Mayr-Endhart deswegen nicht.