Höckerschwan, Rotmilan und Fuchs – alle drei zählen unter anderem zu den Wildtierarten, die im Jagdrecht aufgeführt sind und damit offiziell als Wildtiere gelten. Wenn Spaziergänger im Wald solche verletzten Wildtiere finden, stellt sich die Frage: Was tun? Wohin sollte man sie bringen? Und was sollte man möglichst vermeiden?
Landsberg