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Landsberg: Weg von Alkohol und Drogen

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Weg von Alkohol und Drogen

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    Am Amtsgericht in Landsberg wurde jetzt ein Mann zu 13 Monaten Haft verurteilt. 
    Am Amtsgericht in Landsberg wurde jetzt ein Mann zu 13 Monaten Haft verurteilt.  Foto: Thorsten Jordan

    Alkohol und Drogen haben sein Leben bestimmt. Jetzt soll ein 26-Jähriger im Gefängnis eine „geordnete Tagesstruktur“ erlernen, und eine Perspektive für ein geordnetes Leben in der Zukunft bekommen. So begründete Amtsrichter Alexander Kessler die von ihm verhängte Haftstrafe von 13 Monaten für den vielfach vorbestraften Mann. Zuletzt war er in eine Fischerhütte eingebrochen, was jetzt vor dem Amtsgericht in Landsberg verhandelt wurde.

    Warum er einbrach, wusste der Angeklagte nicht mehr

    Im Mai vergangenen Jahres war der heute 26-Jährige mit roher Gewalt in die einsame Fischerhütte im westlichen Landkreis eingebrochen. Dabei verursachte er laut Anklage einigen Sachschaden. Erneut waren Bier und Schnaps in „erheblicher Menge“ im Spiel. Warum er mit einem Hammer die Fensterscheibe in der Hütte eingeschlagen, Werkzeug und Angelgerät entwendet, in mehreren Schubladen gewühlt und den Inhalt auf den Boden geworfen hat – das weiß der Angeklagte nicht. Angler sei er nicht, meinte er auf die Frage von Alexander Kessler.

    Dass er sich beim Sprung durch das Fenster verletzt hatte, das will er erst am Morgen nach dem Einbruchdiebstahl im eigenen Bett bemerkt haben, sagte der Angeklagte in der Verhandlung. Blutspuren, die er vor Ort an einer Tischplatte und am Fenster hinterließ, führten die Polizei im Zuge der Ermittlungen über einen DNA-Abgleich zum Täter. Gegenüber den Beamten räumte er den Diebstahl ein. Vor Gericht sagte der 26-Jährige: „Es stimmt, was in der Anklage steht.“

    Mann hat sieben Vorstrafen

    Gearbeitet hat der Angeklagte zuletzt vor zwei Jahren. Seither bekommt er Hartz IV. Trotzdem wurden die vom Eigentümer der Fischerhütte geforderten 350 Euro bereits bezahlt, bemerkte Verteidigerin Anita Trautwein aufmerksam. Aber nicht von dem 26-Jährigen, sondern von seiner Mutter. Er befindet sich zurzeit in Untersuchungshaft. Zwei Justizbeamte brachten ihn aus dem Gefängnis nach Landsberg und nach der Verhandlung dorthin zurück.

    Staatsanwältin Alexandra Krug listete auf, warum für sie keine Bewährungsstrafe infrage kommt: Der Mann habe sieben Vorstrafen auf dem Kerbholz, sei ein „Bewährungsversager“, besitze weder einen Beruf noch einen festen Wohnsitz, die Sozialprognose sei ungünstig. Die Vertreterin der Anklage plädierte für acht Monate Haft. Sechs Monate wären aus Sicht der Verteidigerin Tat und Schuld angemessen.

    Bewährung erlischt und wird in Haft umgewandelt

    Richter Alexander Kessler stellte fest, dass der Haftbefehl aufrechterhalten und vollzogen werde. Den Einbruch in der Fischerhütte, verbunden mit dem Diebstahl, bestrafte er mit acht Monaten Haft. Hinzu kommen fünf Monate aus einer vorangegangenen Tat, verübt während der Bewährung. Deswegen erlischt die Bewährung und wird in Haft umgewandelt. Hinzu kommen die Kosten des Verfahrens.

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