Nach dem tödlichen Tauchunfall vom vergangenen Samstag am Ostufer des Starnberger Sees wurde am Dienstag auf Antrag der Staatsanwaltschaft München II im rechtsmedizinischen Institut der Landeshauptstadt die gerichtsmedizinische Untersuchung des ums Leben gekommenen 50-jährigen Tauchers aus Landsberg durchgeführt. Dabei ergaben sich keine Hinweise auf fremde Gewalteinwirkung.
Landsberg