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Landsberg: Prozess um tödlichen Unfall: 22-Jähriger übersah Motorradfahrer

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Prozess um tödlichen Unfall: 22-Jähriger übersah Motorradfahrer

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    Ein junger Mann musste sich wegen eines Unfalls vor dem Amtsgericht in Landsberg verantworten.
    Ein junger Mann musste sich wegen eines Unfalls vor dem Amtsgericht in Landsberg verantworten. Foto: Thorsten Jordan

    Es war ein Unfall mit schlimmen Folgen. Mitte September 2013 hatte ein junger Autofahrer bei Thaining einen Motorradfahrer übersehen, dessen Krad gegen die Fahrertüre des Autos krachte und 18 Meter weit in ein Maisfeld flog. Der 58 Jahre alte Motorradfahrer starb noch am

    Der heute 22 Jahre alte Angeklagte räumte in der Hauptverhandlung ein, beim Linksabbiegen in die Kreisstraße Richtung Pflugdorf nicht geschaut zu haben, ob sich ein anderer Verkehrsteilnehmer nähere. Weder er noch seine 18-jährige Beifahrerin hätten den Motorradfahrer gesehen oder gehört. Der sei plötzlich auf der Überholspur von links gegen das Auto gefahren.

    „Das Auto stand zu diesem Zeitpunkt schräg“, sagte Dr. Otto Geishauser aus Windach, Gutachter für Straßenverkehrsunfälle, in der Verhandlung. Nach seiner Darstellung habe sich der Kollisionspunkt aus Sicht des 58-Jährigen zwei Meter auf der Gegenfahrbahn befunden. Das Auto war nach Angaben des Sachverständigen zum Zeitpunkt des Aufpralls 24 bis 27 Stundenkilometer schnell gewesen, das Motorrad 48 bis 53 Stundenkilometer. Beide Fahrzeuge hätten keine Mängel aufgewiesen. Geishauser zufolge hätte der Zusammenstoß von beiden Verkehrsteilnehmern vermieden werden können, wenn der 21-Jährige die „Rückschaupflicht beachtet“ und der 58-Jährige bei seiner Sichtweite von 110 Metern sein Fahrverhalten angepasst hätte.

    Tochter leidet unter dem Verlust

    In seinem Plädoyer fasste Staatsanwalt Matthias Neumann den Unfall mit den Worten „Leichte Fahrlässigkeit, aber schwere Folgen für die Hinterbliebenen“ zusammen. Er meinte den tödlich verunglückten Motorradfahrer aus Mindelheim und dessen erwachsene Tochter, die ihren „großen Halt“ verloren und darunter bis heute sehr zu leiden habe. Neumann beantragte für den Angeklagten eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 45 Euro, die Übernahme der Kosten des Verfahrens und für die Vertreterin der Nebenklage. Das war Rechtsanwältin Marion Zech. Sie schloss sich den Worten des Staatsanwalts an.

    Entrüstet über die Höhe der beantragten Geldstrafe zeigte sich Verteidiger Patrick Freutsmiedl aus Landsberg. Seiner Meinung nach trifft den Motorradfahrer ein „erhebliches Mitverschulden“. Denn ihm sollte es möglich gewesen sein, den angesetzten Überholvorgang rechtzeitig abzubrechen. Die Fahrlässigkeit seines Mandanten habe sich im „untersten Rahmen“ bewegt, so der Verteidiger. Er wird möglicherweise Rechtsmittel gegen das Urteil von Richterin Sabine Grub einlegen. Es lautete: 90 Tagessätze zu je 45 Euro, Kosten des Verfahrens und Übernahme der Kosten für die Vertreterin der Nebenklage.

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