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Landsberg: Prozess in Landsberg: Volksverhetzung via Whatsapp?

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Prozess in Landsberg: Volksverhetzung via Whatsapp?

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    Hat sich ein Mann aus dem Landkreis via WhatsApp strafbar gemacht?
    Hat sich ein Mann aus dem Landkreis via WhatsApp strafbar gemacht? Foto: Silas Stein/dpa (Symbolfoto)

    „Volksverhetzung“ hielt die Staatsanwaltschaft einem 37-jährigen Angeklagten vor. Der verheiratete Vater von drei kleinen Kindern konnte das Landsberger Amtsgericht jedoch als freier Mann verlassen. Das Verfahren wurde eingestellt – ohne Auflagen. Selbst die Kosten des Verfahrens muss der Mann nicht tragen.

    Strafrichterin Katrin Prechtel und Staatsanwältin Julia Ehlert kamen in der Verhandlung zur Überzeugung, dass der Angeklagte zwar einen „Riesenschmarrn“ begangen, aber den Holocaust keineswegs verharmlost hat. Der 37-Jährige soll vergangenes Jahr über die Whatsapp-Gruppe „Brauner Humor“ volksverhetzende Nachrichten übermittelt und auch zwei menschenverachtende Bilder verschickt haben. Eine dieser Aufnahmen wäre dem Angeklagten beinahe zum Verhängnis geworden. Der 37-Jährige leitete ein Bild online weiter, das er in einer Satire-Sendung des Bayerischen Rundfunks im Juli 2019 gesehen hatte. Es soll einen Reichskriegsadler gezeigt haben. Dieser soll einen an die „Schwarze Sonne“ erinnernden Kranz mit einer gelben Blume in den Krallen gehalten haben. Darunter soll in altdeutscher Schrift der Begriff „Grünes Reich“ gestanden haben. An den Symbolen hat der Mann nichts verändert. Aber er gab dem Bild eine Überschrift. Sie lautete: „Der moderne Nazi ist nicht braun, sondern bunt. Sein Holocaust ist der Mord am eigenen Volk.“

    Lustige Sachen hin- und hergeschickt

    Warum hat der Angeklagte bei der Gruppe „Brauner Humor“ mitgemacht? „Da ging es darum, lustige Sachen hin- und herzuschicken“, sagte er im Gerichtssaal. Auch von „anderen Sachen“ sprach er, ohne im Einzelnen darauf einzugehen. Er habe sich nichts dabei gedacht und will nicht gewusst haben, dass er etwas macht, das er nicht dürfe. Die Überschrift bei dem Bild war für ihn vor Gericht auch kein Thema.

    „Ich will nur leben und dafür sorgen, dass es meiner Familie gut geht“, sagt der Mann. Wie ein Häufchen Elend saß er auf der Anklagebank und versuchte einige Minuten lang, mit teils tränenerstickter Stimme, seine Unschuld zu beteuern. Er habe niemanden beleidigen oder gar verletzen wollen. Der Whatsapp-Gruppe habe er längst den Rücken gekehrt. „Und alles hinter mir gelassen, das damit zusammenhängt“, so der 37-Jährige. Derzeit befinde er sich in psychiatrischer Behandlung.

    Lob von der Landsberger Richterin

    Richterin Katrin Prechtel zollte dem Mann großes Lob. Natürlich nicht für sein Verhalten im Zusammenhang mit der Whatsapp-Gruppe, sondern dafür, dass er derzeit seine offene Bewährung vorbildlich absolviere. Diese wegen eines anderen Verfahrens: „Sie haben es kapiert“, fasste die Vorsitzende ihre Eindrücke von dem Mann auf der Anklagebank zusammen.

    Staatsanwältin Ehlert bescheinigte dem 37-Jährigen, dass er aus den Geschehnissen im vergangenen Jahr „etwas gelernt“ habe. Verteidigt wurde der Angeklagte von Rechtsanwältin Dr. Silke Ackermann. Sie befand, dass die in der Kritik befindliche Überschrift des Bildes keine Verharmlosung des historischen Holocausts darstelle. Die Grenzen des guten Geschmacks seien jedoch überschritten worden. Übrigens: Die offene Bewährung wird nicht widerrufen und somit nicht in eine Haftstrafe umgewandelt. Das hat die Vorsitzende entschieden. Niemand war dagegen.

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