„Volksverhetzung“ hielt die Staatsanwaltschaft einem 37-jährigen Angeklagten vor. Der verheiratete Vater von drei kleinen Kindern konnte das Landsberger Amtsgericht jedoch als freier Mann verlassen. Das Verfahren wurde eingestellt – ohne Auflagen. Selbst die Kosten des Verfahrens muss der Mann nicht tragen.
Landsberg