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Landsberg: Prozess in Landsberg: Maskenmuffel wirft Flasche auf Verkäuferin

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Prozess in Landsberg: Maskenmuffel wirft Flasche auf Verkäuferin

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    Der Angeklagte wollte sich mit einer Flasche Mineralwasser erfrischen.
    Der Angeklagte wollte sich mit einer Flasche Mineralwasser erfrischen. Foto: Armin Weigel/dpa

    Bereits Ende Juli galt die Maskenpflicht beim Einkaufen. Ein 30-Jähriger, der seinerzeit ohne Mund-Nasen-Schutz in einer Tankstelle im südlichen Landkreis eine Flasche Wasser kaufen wollte, wurde deswegen nicht bedient. Aus Ärger warf er die Flasche auf die Verkäuferin und verletzte sie. Deswegen musste er sich jetzt vor Gericht in Landsberg verantworten.

    Der 29. Juli 2020 sei ein heißer Tag gewesen. Er habe nach der Arbeit in Landsberg großen Durst verspürt und sei auf dem Heimweg von der B17 abgefahren, um in der Tankstelle eine Flasche Mineralwasser zu kaufen. Als der 30-Jährige aus dem Nachbarlandkreis Weilheim-Schongau ohne Maske den Tankstellen-Shop betrat, wurde er von der Verkäuferin mit einem resoluten „Raus, Leute ohne Maske bedienen wir nicht“ aufgefordert, sofort kehrtzumachen.

    Der Angeklagte sagt, er sei kein Maskenmuffel

    Trotzdem habe er sich aus dem Kühlschrank eine Kunststoffflasche mit Wasser geschnappt und diese in seiner momentanen Verärgerung über den Tresen hinweg gegen einen Arm der Verkäuferin „geknallt“, sagte der Angeklagte. Der Wurf oder Stoß soll aus dem Handgelenk heraus, nicht von oben herab, erfolgt sein. Der 30-Jährige sagte, dass er die Frau weder treffen noch verletzen wollte. Er sei keineswegs ein Maskenmuffel, wie man vielleicht annehmen könnte. Den Mund-Nasen-Schutz habe er am Arbeitsplatz vergessen. Im Auto, das nicht ihm gehörte, war dergleichen nicht zu finden.

    Aber auch für einen solchen Fall hätte der Angeklagte Vorsorge treffen müssen, sagte Richter Michael Eberle. Er tadelte den Mann für sein rechtswidriges Verhalten, dessen er sich möglicherweise nicht bewusst war. Fakt sei, dass ein Bedienen ohne Maske eine Ordnungswidrigkeit gewesen wäre. Und für die Verkäuferin im schlimmsten Fall mit einem Rauswurf hätte enden können.

    Was die Videoaufnahmen aus der Tankstelle zeigen

    Der Angeklagte führte hingegen sein T-Shirt als möglichen Rettungsanker vor einer Bestrafung ins Feld. Ein solches habe er getragen – und sich damit geschützt. Sein Hinweis, dass andere Leute beim Einkauf zum Beispiel den Schal als „Schutz“ benutzen würden, half dem Mann aber nicht weiter. Denn Videoaufnahmen aus dem Verkaufsraum zeigten, dass das T-Shirt bei ihm mitunter verrutscht war. Verteidiger Rechtsanwalt Bernd Plischke und sein Mandant zogen schließlich den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. Demnach blieb es bei einer Geldstrafe von 1600 Euro wegen Körperverletzung.

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