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Landsberg: Prozess in Landsberg: Keine Haftstrafe nach Drogen-Mix

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Prozess in Landsberg: Keine Haftstrafe nach Drogen-Mix

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    Unter anderem weil er Kokain erworben hat, musste sich ein 31-Jähriger vor dem Amtsgericht in Landsberg verantworten.
    Unter anderem weil er Kokain erworben hat, musste sich ein 31-Jähriger vor dem Amtsgericht in Landsberg verantworten. Foto: Christian Charisius/dpa (Symbolfoto)

    Erneut ein Drogendelikt vor dem Landsberger Amtsgericht: Dieses Mal ging es um Amphetamin, Kokain und Ecstasy. Gemäß der Anklage soll das alles ein 31-jähriger Mann rund um den Jahreswechsel erworben haben – vor einer Bäckerei in einer Gemeinde im nördlichen Landkreis für mindestens 180 Euro von einem ihm nicht näher bekannten Dealer bei drei Übergabeterminen.

    Ware gegen Bares habe das Motto gelautet, berichtete der Angeklagte. Er räumte die ihm zur Last gelegten Taten bei der Hauptverhandlung im Wesentlichen ein. Und versprach Richter Michael Eberle, dass er künftig die Finger „von dem Zeug“ lassen werde. Sechs Vorstrafen, hauptsächlich Betrügereien, stehen von ihm im Bundeszentralregister (BZR). Ein weiterer Eintrag ist nun fällig: Wegen vorsätzlichen, unerlaubten Erwerbs von zehn oder 15 Gramm Amphetamin, einem Gramm Kokain und zwei Ecstasy-Tabletten kommt jetzt eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 35 Euro hinzu.

    Bei Staatsanwalt Christian Dasbach hätte der Mann noch tiefer in die Tasche greifen müssen. Der Vertreter der Anklage beantragte nämlich für ihn 120 Tagessätze zu je 50 Euro.

    Der Angeklagte macht einen ordentlichen Eindruck

    Im Sitzungssaal machte der Angeklagte einen ordentlichen Eindruck und stand stets Rede und Antwort. Sogar so umfangreich, dass ihn der Vorsitzende mitunter bremsen und ermahnen musste, kürzerzutreten. Positiv bewerteten Gericht und Staatsanwaltschaft sein Geständnis. Bereits bei der Vernehmung durch die Polizei hatte er die Beamten bei den Ermittlungen auf die „richtige Spur“ gebracht: Er räumte nämlich ein, dass nicht sein Bruder, sondern er vorsätzlich und unerlaubt die Drogen erworben habe. Aufgrund des Chatverkehrs, der gefunden wurde, war das ursprünglich angenommen worden.

    Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten fielen den Polizisten übrigens keine Rauschmittel in die Hände. Zu seiner Person und dem Umgang mit Drogen blätterte der Richter in seinen schriftlichen Unterlagen. Da wurde bekannt, dass der 31-Jährige in der Szene kein unbeschriebenes Blatt war, künftig aber hoffentlich auch nicht mehr sein wird – so Amtsrichter Michael Eberle. Der Mann soll demnach unter anderem häufig auf Partys, vor allem in Augsburg, verkehrt sein.

    Der dreijährige Sohn warten vor dem Gerichtsgebäude

    Wie auch der Staatsanwalt zeigte sich der 31-Jährige mit dem Urteil einverstanden. In eiligen Schritten verließ der Mann das Gerichtsgebäude und marschierte der Partnerin und dem gemeinsamen dreijährigen Sohn entgegen. Die beiden warteten auf Höhe der Stadtbibliothek schon auf ihn und freuten sich, dass er nicht hinter Schloss und Riegel muss.

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