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Landsberg: Prozess in Landsberg: Geldstrafe nach Unfall auf der B17

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Prozess in Landsberg: Geldstrafe nach Unfall auf der B17

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    Ein Unfall, der sich Ende Januar auf der B17 bei Hurlach ereignet hat, war jetzt Inhalt einer Verhandlung vor dem Amtsgericht in Landsberg.
    Ein Unfall, der sich Ende Januar auf der B17 bei Hurlach ereignet hat, war jetzt Inhalt einer Verhandlung vor dem Amtsgericht in Landsberg.

    Es war ein schwerer Unfall, der sich Ende Januar auf der B17 bei Hurlach ereignet hat. Jetzt wurde der Fall am Amtsgericht in Landsberg juristisch aufgearbeitet. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, warum der 29 Jahre alte Angeklagte seinen Transporter plötzlich auf die linke Spur gelenkt hatte.

    Laut Anklage soll der Mann den 3,5-Tonnen-Transporter, ohne zu blinken und ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten, nach links gezogen haben. Zu diesem Zeitpunkt war ein 55-jähriger Autofahrer mit 130 Stundenkilometern auf der Überholspur unterwegs – und nach seinen Worten vom Transporter etwa 30 Meter entfernt gewesen. Ein Ausweichen sei nicht mehr möglich gewesen, sagte der Zeuge vor Gericht. Deswegen habe er eine Vollbremsung eingelegt. Sein Wagen sei ins Schleudern geraten, die Böschung hinauf geschlittert und auf der Beifahrerseite liegen geblieben. Der 55-Jährige wurde mit schweren Verletzungen in ein Klinikum eingeliefert.

    Das Auto des Unfallverursachers verfolgt

    Der Angeklagte will von alledem nichts mitbekommen haben. Andere Autofahrer schon. Zum Beispiel eine Frau aus Schwabmünchen. Sie sagte, dass es für den 55-Jährigen aus Schongau keine Möglichkeit gegeben habe, dem 3,5-Tonner noch auszuweichen. Augenzeuge war zudem ein 31-Jähriger aus Königs Wusterhausen. Er befand sich zum Zeitpunkt des Unfalls mit seinem Auto auf der Einfädelspur der Anschlussstelle auf gleicher Höhe mit dem Transporter. Da soll der Angeklagte seinen Lastwagen plötzlich nach links gesteuert haben. Er und seine Mitfahrer hätten sich im ersten Augenblick gefragt, ob sie zurück zum Unfallort sollen und erste Hilfe leisten, oder ob sie dem Angeklagten folgen sollen. Sie entschieden sich für die Verfolgung des Unfallverursachers. Bei der nächsten Gelegenheit fotografierten sie das Kennzeichen des Transporters und kehrten danach zum Unfallort zurück. Dort hatte die Polizei bereits die Ermittlungen aufgenommen. Die Beamten stellten via GPS fest, dass der 29-Jährige mit 120 Stundenkilometern unterwegs gewesen war.

    Der Angeklagte ist seit dem Unfall arbeitslos

    Vor Gericht sagte der 31-Jährige, dass ihn sein Chef nach dem Unfall kurzerhand rausgeworfen habe. Er sei seither arbeitslos. „Sie haben die Zeugen gehört. Und die sagen, dass Sie nicht aufgepasst und einen Fehler gemacht haben“, sagte der Vorsitzende Richter Michael Eberle dem Angeklagten. Ursprünglich hätte er laut Strafbefehl 1200 Euro (40 Tagessätze zu je 30 Euro) bezahlen müssen. Dagegen hatte der Mann Einspruch erhoben. Aufgrund der Beweislage mache aber nur ein Einspruch gegen die Höhe des Tagessatzes Sinn, sagte Richter Eberle. Ansonsten könne es teurer werden und sogar ein Fahrverbot verhängt werden. Das war dann nicht der Fall: Die Geldstrafe wurde um die Hälfte reduziert.

    Der angerichtete Sachschaden und das Schmerzensgeld müssten auf anderer Ebene geregelt werden, so der Richter. Der 55-Jährige hatte ein Halswirbelsäulentrauma erlitten und verspürt immer noch Schwindelgefühle, wie er vor Gericht aussagte. Mindestens zwei Monate sei er krank gewesen – und habe dann seinen Arbeitsplatz verloren. Der Angeklagte war mit dem Urteil einverstanden.

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