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Landsberg: Prozess in Landsberg: Betrunkener Ehemann würgt seine Frau

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Prozess in Landsberg: Betrunkener Ehemann würgt seine Frau

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    Der Angeklagte soll seine Frau an den Haaren gepackt und gewürgt haben.
    Der Angeklagte soll seine Frau an den Haaren gepackt und gewürgt haben. Foto: Hohlen (Symbol)

    Sie waren 18 Jahre verheiratet, bis ein nächtlicher Zwischenfall im September 2020 den endgültigen Anstoß für eine Trennung gab. Trauriger Höhepunkt war ein Suizidversuch des 70-jährigen Mannes. Zuvor soll er seine 54-jährige Frau an den Haaren gepackt und gewürgt haben. Schon vorher hat die Ehefrau bei Gericht Schutz vor Gewalt und Nachstellung beantragt.

    Für diese Körperverletzung und vier Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz musste sich der Mann jetzt vor dem Amtsgericht in Landsberg verantworten.

    Das Gericht hatte dem Mann einen Strafbefehl über eine Geldstrafe zugesandt. Der 70-Jährige legte Einspruch ein. So kam es zur Verhandlung am Amtsgericht, in der er erreichte, dass die Summe niedriger ausfiel: 60 Tagessätze zu je 45 Euro, also 2700 Euro. Damit waren der Angeklagte und sein Verteidiger Florian Zenger zufrieden.

    Vor Gericht sagte der Mann, dass ihm der Vorfall unendlich leid täte. Weil er zu viel Wein und Cognac getrunken habe, könne er sich nicht mehr an den Zwischenfall erinnern. Er räumte Alkoholprobleme ein. Sein Verteidiger sagte, dass sein Mandant mit einer Therapie dagegen ankämpfe. Im Übrigen lese sich die Anklage etwas heftiger als das, was dahintersteckt. Denn der Angeklagte sei damals mit der Situation total überfordert und vom Alkohol enthemmt, und überdies seien die Verletzungen der Frau nicht gravierend gewesen.

    Polizisten verhindern Schlimmeres

    Der Streit zwischen den Beiden soll gegen Mitternacht im Wohnzimmer begonnen haben. Die Frau kam von einem Essen mit drei Freundinnen zurück, er saß auf der Couch, hatte angeblich getrunken, schaute „fern“ und soll die 54-Jährige gleich mit Vorwürfen bombardiert haben. Der Mann soll gedroht haben, sie rauszuschmeißen, als sie in Richtung Schlafzimmer ging. Sie gehe schon von selbst, rufe vorher aber noch die Polizei, soll sie ihm entgegnet haben. Daraufhin verschwand der Mann Richtung Balkon, wo er sich offenbar das Leben nehmen wollte. Die eintreffenden Polizisten konnten das verhindern.

    Ehefrau beantragt Schutz vor Gewalt und Nachstellung

    Die Ehefrau hatte kurz vor dem Vorfall beim Familiengericht beantragt, sie vor Gewalt und Nachstellung zu schützen. Demnach darf der Angeklagte unter anderem weder mündlich noch schriftlich oder elektronisch Kontakt mit ihr aufnehmen und muss mindestens 150 Meter Entfernung zum gemeinsamen Haus einhalten. Diese Einschränkungen durch das Gewaltschutzgesetz seien dem Angeklagten nicht bekannt gewesen, sagte sein Verteidiger. Vier Mal missachtete der 40-Jährige die Vorgaben: Zweimal schrieb er WhatsApp-Nachrichten aus dem Krankenhaus; einmal soll er den heute 18-jährigen Sohn an eine Ecke des Grundstücks gebracht haben und ein anderes Mal den Grundsteuer-Bescheid im Krankenhaus abfotografiert und seiner Frau zugeschickt haben.

    Funkstille zwischen den Ehepartnern

    Wie die Frau vor Gericht sagte, herrscht jetzt Funkstille zwischen den Beiden. Das Familiengericht hat der Frau für ein halbes Jahr die Wohnnutzung zugesprochen. Der Mann hat einen Kredit von 15000 Euro für eine Ferienwohnung am Ammersee aufgenommen. Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe von 60 mal 50 Euro. Etwas mehr, als Richter Michael Eberle schließlich festgeschrieben hat. Mit dem Urteil waren alle Beteiligten einverstanden.

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