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Landsberg: Prozess in Landsberg: Aus Freunden werden Feinde

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Prozess in Landsberg: Aus Freunden werden Feinde

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    Ein Prozess voller Widersprüche fand am Amtsgericht in Landsberg statt.
    Ein Prozess voller Widersprüche fand am Amtsgericht in Landsberg statt. Foto: Thorsten Jordan (Archivfoto)

    Es ging eigentlich nur um einen kleinen Verkehrsunfall mit geringem Sachschaden. Doch selbst im Gerichtssaal konnten die beiden Männer, die früher gute Freunde waren, nicht verbergen, dass sie sich mittlerweile spinnefeind sind. Und so schilderten sie den Hergang des Unfalls vom März 2019 in der Verhandlung am Amtsgericht in Landsberg auch ganz unterschiedlich. Die Schuld für das gescheiterte Überholmanöver auf der 4,5 Meter breiten Straße zwischen Pitzling und Pürgen gaben die beiden Männer jeweils dem anderen.

    Und auch das Urteil des Schöffengerichtes unter Vorsitz von Beate Kreller unterschied sich deutlich von dem, was Staatsanwältin Yvonne Möller gefordert hatte. Die Richterin sprach den Angeklagten frei. Das hatte auch dessen Verteidiger Joachim Feller zuvor eindringlich gefordert. Die Staatsanwältin wollte den 70-Jährigen mit einem Jahr und zehn Monate Haft sowie einem Entzug der Fahrerlaubnis für sechs Monate bestraft wissen.

    Autos touchieren sich leicht

    In der Anklage war dem Mann ein vorsätzlicher Eingriff in den Straßenverkehr zur Last gelegt worden. Demnach sollte er zwei Mal einen Überholvorgang des Geschädigten absichtlich verhindert haben. Beim zweiten Versuch hatten sich die beiden Autos leicht touchiert. Beide Fahrzeuge waren dabei beschädigt worden. Unabhängig voneinander riefen die beiden Männer die Polizei. Den Beamten sollen sie das Geschehen auf der Ortsverbindungsstraße vollkommen gegensätzlich geschildert haben. Die Polizei kam aufgrund der Stellung der Fahrzeuge auf der Straße zu der Auffassung, dass keinem der beiden Fahrer eindeutig die Schuld zugewiesen werden könne. Das teilte der ermittelnde Sachbearbeiter als Zeuge dem Schöffengericht mit.

    Für Verteidiger Feller hatte „hinten und vorne nichts gepasst“, was der Zeuge zum Unfallhergang gesagt hatte. Bekannt wurde weiter, dass sich die beiden Männer seit vielen Jahren in einem Rechtsstreit befinden. Gestritten wird um ein Haus, in dem der Angeklagte wohnt. Zankapfel ist die Frage, wem das Gebäude überhaupt gehört. Dazu soll der Zeuge bereits einen Prozess verloren haben. Nun soll er dem 70-Jährigen mit einer Räumungsklage gedroht haben.

    Widersprüchliche Aussagen zum Unfallhergang

    Als schließlich die Plädoyers an der Reihe waren, ging Joachim Feller auf das von der Staatsanwältin geforderte Strafmaß ein. Es gebe nur widersprüchliche Aussagen zu dem Unfall, aber keinen einzigen effektiven Ansatzpunkt für eine Bestrafung seines Mandanten. Bei dieser Gelegenheit sagte Feller, dass der Zeuge im Zusammenhang mit einem tödlich verlaufenen Verkehrsunfall eine Haftstrafe abgesessen habe. Und dass damals sein Führerschein einkassiert worden sei. Mittlerweile habe er wieder eine Fahrerlaubnis.

    Richterin Beate Kreller wies vor der Verkündung des Urteils darauf hin, dass im Lauf der Verhandlung einige Vorwürfe gegen den Angeklagten ausgeräumt werden konnten, die vorher erhoben wurden. Für sie und die beiden ehrenamtlichen Schöffen war der Unfall im März 2019 ein „unglückliches Zusammentreffen von unglücklichen Umständen“.

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