Hat ein 47-Jähriger aus der Gemeinde Vilgertshofen seinem Heimatort Trinkwasser geklaut oder nicht? Das war die Frage in einem Strafprozess vor dem Amtsgericht Landsberg. Laut Anklage soll der Beschuldigte im Dezember oder Januar 475 Kubik Leitungswasser im Wert von 237,50 Euro aus dem Wassernetz der Gemeinde entnommen haben. Er soll keinen Zwischenzähler verwendet, sondern illegal abgezapft haben.
Eine Spezialfirma beauftragt
Wie ist die Gemeinde dem Mann auf die Spur gekommen? Dazu wurde unter anderem Vilgertshofens Bürgermeister Dr. Albert Thurner befragt. Es sei aufgefallen, dass der Wasserverbrauch in die Höhe geschnellt war. So wurde zwischen den Jahren eine Spezialfirma beauftragt, die sich auf die Suche nach einem möglichen Leck machte. Auf dem Grundstück des Angeklagten wies ihnen ein im Boden verankerter Betonring den Weg. Aus ihm soll eine Wasserfontäne gesprudelt sein, wie in der Verhandlung gesagt wurde. Zudem hätten sich in dem mit Wasser gefüllten Ring sechs bis acht kleine Köderfische getummelt. Ihre Größe wurde mit zehn bis zwölf Zentimetern angegeben.
Von einem Wasserzähler sei weit und breit nichts zu sehen gewesen. Deshalb nahmen die Mitarbeiter der Spezialfirma an, dass die Wasserleitung verbotenerweise angezapft wurde. Mithilfe eines Schiebers wurde das „Leck“ wieder geschlossen. Das Rätsel um die geheimnisvollen Wasserverluste war damit aber noch nicht gelöst.
Der 47-Jährige sagte, auf seinem Grund und Boden sei bereits vor zwei Jahren bei Bauarbeiten eine Wasserleitung beschädigt worden. „Woher kam diese Leitung, und wo führte sie hin?“, wollte Richter Eberle von dem Angeklagten wissen. Er blieb die Antwort schuldig. Denn er habe von dieser Leitung, aus der Wasser gesprudelt sei, überhaupt nichts gewusst.
Vielleicht ein Frostschaden?
Genau diese Leitung soll jedoch das Ende des Betonrings gebildet haben. Dort will der Mann Ende 2017 einige Köderfische „einquartiert“ und ihnen exakt aus dieser Leitung „etwas Wasser“ zugeleitet haben. Dies angeblich tröpfchenweise und nur ein paar Tage. Die Leitung sei später geplatzt, möglicherweise wegen eines Frostschadens. So soll es zu dem großen Wasseraustritt gekommen sein.
Der könne dem Angeklagten nicht angelastet werden, waren sich Richter Eberle und Staatsanwältin Julia Ehlert einig. Der Mann soll die Kosten für die Suche und die Beseitigung des Lecks zudem freiwillig übernommen haben. Das Wasser, das der 47-Jährige widerrechtlich entnommen habe, entspreche lediglich einem Wert von zwei bis drei Euro. Deshalb stellte Richter Michael Eberle das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein. Verbunden ist damit die Auflage, bis zum 30. November je 250 Euro an die Gemeinde und an den Tierschutzverein Landsberg zu bezahlen.