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Landsberg: Natur: Warum gibt es ein Betretungsverbot?

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Natur: Warum gibt es ein Betretungsverbot?

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    Naturschutzwächter wie Harald Löffler (hier ein Foto aus 2019) erklären, warum Flächen wie die Hurlacher Heide derzeit nicht betreten werden dürfen.
    Naturschutzwächter wie Harald Löffler (hier ein Foto aus 2019) erklären, warum Flächen wie die Hurlacher Heide derzeit nicht betreten werden dürfen. Foto: Millonig

    Als Erholungsraum ist die Natur auch für den Menschen wichtig – Gerade in Corona-Zeiten. Im Bayerischen Naturschutzgesetz ist ein generelles Betretungsrecht verankert – mit Einschränkungen. Und auf diese verweist die Untere Naturschutzbehörde in einer Pressemitteilung. Denn wie berichtet ist derzeit der Freizeitdruck auf wertvolle Natur besonders hoch – auch im Landkreis Landsberg. Und die Behörde kündigt verstärkte Kontrollen an.

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