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Landsberg: Mutter verhilft Sohn zur Flucht aus geschlossenen Station

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Mutter verhilft Sohn zur Flucht aus geschlossenen Station

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    Wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung wurde ein 41-Jähriger zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt.
    Wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung wurde ein 41-Jähriger zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Foto: Foto: Symbolbild

    Weil sie ihrem psychisch kranken Sohn bei der Flucht aus der geschlossenen Station der Lech-Mangfall-Klinik am Klinikum Landsberg geholfen hat, ist eine 56 Jahre alte Mutter jetzt am Amtsgericht in Landsberg von Richterin Sabine Grub wegen Gefangenenbefreiung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 35 Euro verurteilt worden. Außerdem muss die Angeklagte, die bei der Polizei angestellt ist, die Kosten des Verfahrens tragen.

    Wie in der Hauptverhandlung bekannt wurde, hatte der junge Mann die „öffentliche Sicherheit und Ordnung“ an seinem Heimatort am 1. Juli 2010 spät in der Nacht „erheblich gefährdet“ und war dann in die Lech-Mangfall-Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik eingewiesen worden. Vorausgegangen war ein heftiger, lautstarker nächtlicher Nachbarschaftsstreit, wie Rechtsanwalt Tom Heindl, Verteidiger der Beschuldigten, dem LT auf Anfrage bestätigte.

    Unterschiedliche Aussagen über Entlassung

    Am nächsten Tag wollte die Mutter ihren Sohn, um den sie sich Sorgen machte, aus dem Klinikum abholen – und möglichst bald in das Klinikum nach Haar bringen. Hoffnung, dass dies klappen könnte, soll der Angeklagten laut Aussagen ein Rechtsanwalt in einem Telefonat gemacht haben.

    Demnach habe der Anwalt kundgetan, dass die Frau ihren Sohn nach 12 Uhr mittags mitnehmen dürfe, wenn bis zu diesem Zeitpunkt kein richterlicher Beschluss gegen die Freilassung vorliege. Die in der Lech-Mangfall-Klinik mit dem Fall befasste Assistenzärztin, die in der Verhandlung als Zeugin gehört wurde, überprüfte dies und rief den Richter um 11.45 Uhr an. Von ihm erfuhr sie, dass er zeitnah vorbeikommen und vor Ort entscheiden werde. Als die Ärztin ihre Bürotüre öffnete, war von der Angeklagten nichts mehr zu sehen. Bei einem Blick aus dem Fenster wusste sie, wo der Patient geblieben war. Denn die Mutter des Mannes habe in Hab-acht-Stellung nahe der Eingangstüre gestanden und dort auf ihren Sohn gewartet.

    Beide im Pkw geflüchtet

    Der kam Sekunden später mit dem Auto angefahren, welches die Mutter vorher auf dem Parkplatz abgestellt hatte. Sie stieg in den Pkw ein, zusammen fuhren beide weg. Die Assistenzärztin leitete ihrerseits über die Polizei die Fahndung ein.

    Im Gerichtssaal verwehrte sich die Mutter dagegen, dass sie ihrem Sohn den Autoschlüssel gegeben haben soll. Er habe nämlich selbst einen Schlüssel für den Pkw. Der Tatbestand der „Gefangenenbefreiung“ sei trotzdem erfüllt, waren sich Richterin Grub und Staatsanwalt Johannes Ballis einig, denn die Beschuldigte habe dem Sohn offenbar den Standort des geparkten Autos mitgeteilt und somit die Flucht „gefördert“.

    Dass sich die Angeklagte in einem erheblichen Spannungsfeld zwischen der Sorge um die Unterbringung des Sohnes und dem Schutz und der Sicherheit der Allgemeinheit befunden habe, räumte das Gericht ein.

    In einem Erörterungsgespräch unter sechs Augen verständigten sich Richterin, Staatsanwalt und Verteidiger auf eine Geldstrafe. Grub und Ballis sagten zudem zu, dass das Verfahren nicht wieder aufgenommen werde, wenn der Verteidiger auf Rechtsmittel verzichtet. Das ist der Fall – somit ist das Urteil rechtskräftig.

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