Wegen massiven Verstößen gegen das Tierschutzgesetz hat das Landratsamt Landsberg einer 94-Jährigen und ihrem 54 Jahre alten Sohn im Juni vergangenen Jahres untersagt, in einem Großviehstall im südlichen Landkreis Rinder zu halten. Mutter und Sohn waren mit dieser „Zwangsmaßnahme“ nicht einverstanden und klagten jetzt vor der 18. Kammer des Verwaltungsgerichtes München unter Vorsitz von Richter Uwe Schöffel dagegen. Überraschendes Ergebnis: Die beiden Kläger nahmen im Laufe der Sitzung die Klage zurück.
Landsberg