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Landsberg: Landsberger Maskenmuffel bekommt saftige Geldstrafe

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Landsberger Maskenmuffel bekommt saftige Geldstrafe

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    Prozess in Landsberg: Ein Maskenmuffel musste sich vor dem Amtsgericht verantworten.
    Prozess in Landsberg: Ein Maskenmuffel musste sich vor dem Amtsgericht verantworten. Foto: Julian Leitenstorfer

    In den Augen von Strafrichterin Katrin Prechtel wollte der 54-jährige Angeklagte unbedingt provozieren. So sei er am 27. Oktober 2020 gegen Mitternacht mit einer Nikolausmütze auf dem Kopf und einer Lichterkette um den Hals, ohne Maske, betend und singend durch die Stadt gegangen. Und habe bei dieser ungewöhnlichen Tour gleich mehrere Gesetzesverstöße begangen. Dem Mann wurde vor dem Landsberger Amtsgericht vorgeworfen, dass er ein „unrichtiges Gesundheitszeugnis“ missbraucht“ habe, um in Zeiten von Corona das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu vermeiden. Zudem soll er die „Vertraulichkeit des Wortes“ verletzt und gegen das Kunsturheber-Gesetz verstoßen haben.

    Der Beschuldigte ließ diese Vorwürfe weitgehend nicht gelten. Denn er habe niemandem etwas getan, niemanden geschädigt und suche keinen Streit. Nach der Beweisaufnahme – vier Polizisten kamen zu Wort – beantragte der Mann Freispruch. Er kündigte nach dem Urteil gegenüber dem LT an, dass er in Berufung gehen werde. Bei der Strafrichterin konnte der Angeklagte überhaupt nicht punkten. Der Grund: Der 54-Jährige zeigte für sie innerhalb und außerhalb des Gerichts quasi zwei Gesichter.

    Vor Gericht wird von einem Gefälligkeitsgutachten gesprochen

    Bereits im Mai 2020 soll ein Kauferinger Arzt zu ihm gekommen sein und ihn zu Hause in seinem Garten untersucht haben. Je nachdem, was ihm gefehlt habe, sei er zu dem betreffenden Mediziner gegangen, so der Angeklagte. Am 20. Oktober geriet der Mann ohne Maske einer Polizeistreife in der Lechstraße in Landsberg die Hände und streckte den Beamten ein „Gesundheitszeugnis“ entgegen, als sie ihn auf die fehlende Mund-Nasen-Bedeckung ansprachen. Es handelte sich offenbar um ein sogenanntes „Gefälligkeitsgutachten, das der Kauferinger Arzt ausgestellt haben soll. Der Arzt war als Zeuge geladen, erschien jedoch nicht.

    Auch gegen den Arzt laufen Ermittlungen

    Ein Mitarbeiter der Kripo Fürstenfeldbruck wies als Zeuge darauf hin, dass die Ermittlungen gegen den Arzt nach wie vor liefen. Mittlerweile ginge es um rund 4500 Fälle, die untersucht werden müssten. Zurück zur Lechstraße: Dort hatte der Mann die Polizeikontrolle mit einem Video gefilmt. Das wurde im Gerichtssaal abgespielt. Trotz Mahnungen der Beamten, das zu unterlassen, soll der 54-Jährige weitergemacht und die gespeicherte Aufnahme am nächsten Tag auf YouTube eingestellt haben. Zusammenfassend meinte Richterin Prechtel, dass sich der Angeklagte als „rechtschaffener Mann“ dargestellt habe.

    Auf die Frage, warum er betend und singend durch die Altstadt gegangen sei, erklärte er: „In dieser schwierigen pandemiegeplagten Zeit wollte ich den Menschen Mut machen.“ Er wurde zu einer Geldstrafe von 40 mal 50 Euro verurteilt. Dagegen erhob er Einspruch.

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