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Landsberg: Landsberg: Frau greift Mann in der Obdachlosenunterkunft an

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Landsberg: Frau greift Mann in der Obdachlosenunterkunft an

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    Eine versuchte Körperverletzung in der Landsberger Obdachlosenunterkunft ist jetzt vor dem Amtsgericht juristisch aufgearbeitet worden.
    Eine versuchte Körperverletzung in der Landsberger Obdachlosenunterkunft ist jetzt vor dem Amtsgericht juristisch aufgearbeitet worden. Foto: Julian Leitenstorfer/Archiv

    In der Obdachlosenunterkunft in Landsberg hatt im vergangenen September eine 52-jährige Frau einen 60-jährigen Mitbewohner mehrmals mit den Füßen gegen den Oberkörper getreten. Jetzt musste sie sich wegen der damaligen Attacke vor dem Amtsgericht in Landsberg verantworten. Die Strafe fiel dabei verhältnismäßig streng aus.

    Da der Geschädigte bei dem Angriff keine Verletzungen davongetragen hat, wurde aus dem Vorwurf der Körperverletzung in der Anklageschrift eine „versuchte Körperverletzung“ vor Gericht. Der weitere Vorhalt, dass sie den Mann schmählich beleidigt haben soll, wurde ganz fallengelassen. Denn Richter Michael Eberle, Staatsanwalt Philip Kramer und Rechtsanwältin Nicole Lehmbruck waren sich einig, dass den Fußtritten wechselseitige Beleidigungen vorausgegangen sein dürften. Dennoch muss die Frau dafür ins Gefängnis.

    Die eingenommenen Tropfen spülte die Frau mit Wodka nach

    Die Auseinandersetzung der beiden spielte sich im September 2020 ab. Zu dieser Zeit kannten sie sich seit sieben Jahren. Und sie seien normalerweise gut miteinander ausgekommen, berichtete die Frau. So normal sei die Situation am Tattag jedoch nicht gewesen. Denn sie habe, gesundheitlich bedingt, Tropfen eingenommen – und diese mit Wodka nachgespült. Dieser Mix habe sie wohl total durcheinandergebracht. Vor Gericht behauptete die Angeklagte einerseits, dass sie sich an den Zwischenfall nicht erinnern könne. Andererseits räumte sie die Fußtritte ohne Wenn und Aber ein. Dafür entschuldigte sie sich auch mehrmals, sowohl in der Hauptverhandlung als auch vorher schon bei der Vernehmung durch die Polizei.

    Mit leichten Turnschuhen will die Frau zugetreten haben. Das geschah im Parterre des Gebäudes, direkt vor dem Büro der sogenannten „Kümmerin“. Die 56-Jährige steht in Diensten der Stadt und kümmert sich um die Obdachlosen. Die Frau sagte vor Gericht als Zeugin, sie sei durch lautes Geschrei vor ihrem Büro auf die Auseinandersetzung aufmerksam geworden. Als sie durch den „Spion“ an ihrer Zimmertür blickte, sei ihr für einen Moment fast die Luft weggeblieben. Sie berichtete, gesehen zu haben, wie die Angeklagte mehrmals mit den Füßen auf einen Mitbewohner eintrat – auf dessen Oberkörper, mit leichten Turnschuhen. Der Mann sei zu Boden gestürzt, der Rollator sei umgekippt und neben dem Mann gelegen. Ein Wohnungsnachbar habe dem Spektakel in der Unterkunft, in der sich oft um die 20 Leute aufhalten, ein Ende gemacht. Er ist einfach dazwischengegangen.

    Die Liste der Vorstrafen ist ziemlich lang

    Als die Polizei vor Ort eintraf, waren die Beteiligten bereits auf ihre Zimmer verschwunden. Darauf wies einer der Ordnungshüter vor Gericht hin. Der Geschädigte bestätigte vor Gericht, dass die Fußtritte weder Rötungen noch Schmerzen, geschweige denn Verletzungen verursacht hätten. Die Angeklagte wurde in Handschellen von zwei Beamten aus der Frauen-Justizvollzugsanstalt Aichach vorgeführt. Wie bekannt wurde, ist sie schon 20-mal verurteilt worden: zu Geld-, Bewährungs- und Haftstrafen. Auffallend oft musste sie sich bisher wegen Körperverletzungen verantworten. Zu den noch offenen Strafen kommen für die versuchte Körperverletzung vier Monate hinzu. Der Vertreter der Anklage forderte sechs Monate. Die Verteidigerin sprach sich für zwei bis drei Monate aus. Eberle wies darauf hin, dass gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden können. (eh)

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