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Landsberg: Landsberg: Bewährungsstrafe für Schläge in Asylunterkunft

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Landsberg: Bewährungsstrafe für Schläge in Asylunterkunft

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    Einen Fall von Körperverletzung gab es vor einigen Wochen in dieser Landsberger Asylunterkunft. Jetzt wurde vor dem Amtsgericht verhandelt.
    Einen Fall von Körperverletzung gab es vor einigen Wochen in dieser Landsberger Asylunterkunft. Jetzt wurde vor dem Amtsgericht verhandelt. Foto: Thorsten Jordan (Archiv)

    Selbst im Gerichtssaal ließ der Angeklagte seine Aggressivität nicht vor der Türe. So musste der Landsberger Amtsrichter Michael Eberle den 36-Jährigen, der wegen Körperverletzung angeklagt war, mit scharfen Worten öfter mal in die Schranken weisen. Der Mann soll einen Zimmerkollegen in einer Landsberger Asylunterkunft Anfang Juni mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen und verletzt haben.

    Der Asylbewerber aus Nigeria stritt die ihm zur Last gelegte Tat in der Verhandlung vor dem Landsberger Amtsgericht ab. Denn er habe geschlafen, habe nichts getan und alle Vorwürfe seien eine Lüge. Von Reue oder gar einem Geständnis wollte der dreifach vorbestrafte Mann nichts wissen. Ihm glaubte der Vorsitzende (fast) kein Wort. Was war los am 2. Juni? Als Zeugen kamen der Geschädigte, ein 26-jähriger Mann aus Sierra Leone, und ein zehnjähriger Bub aus demselben Land zu Wort. Der Bub war von seiner Mutter – sie ist die Schwester des Geschädigten – mit dem Fahrrad zur Unterkunft geschickt worden, um bei ihm einen Brief abzuholen.

    Das spätere Opfer will den Schläger zur Rede stellen

    Vor Ort soll es dann ein ziemliches Durcheinander gegeben haben: Der Zehnjährige kam ins Zimmer und wollte bei seinem Onkel den Brief abholen. Kaum drinnen, ging er wieder raus, weil er auf die Toilette musste. Bei seiner Rückkehr ins Zimmer soll der Angeklagte die Türe aufgemacht und den Jungen unwirsch empfangen haben: Mit Sätzen wie „Was er will, was er hier mache, und ob er ihn nicht mit Respekt begrüßen wolle“. Dann soll er den Zehnjährigen weggeschubst haben.

    Daraufhin soll der Junge nach seinem Onkel gerufen haben. Der hielt sich gerade in der Küche auf und eilte, als er den Hilferuf hörte, sofort zurück ins Zimmer: „Wo ist das Problem?“, soll er seinen Mitbewohner angefaucht haben. Der soll nicht lange gefackelt, sondern ihm gleich einen Schlag verpasst haben. Dem Geschädigten zufolge sollen es drei bis fünf Faustschläge ins Gesicht gewesen sein. Der Bub – seine Mutter saß als Zuhörerin im Gerichtssaal – sprach lediglich von einem Faustschlag, den er gesehen habe. Er habe jedenfalls die Polizei verständigt. Als die Streife an der Unterkunft ankam, hatte der Angeklagte bereits das Weite gesucht. In einer Seitenstraße in der Nähe konnte er jedoch gestellt werden.

    Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe

    Wie jetzt vor Gericht bestritt der 36-Jährige auch in der Vernehmung bei der Polizei alle Vorwürfe. Die Schläge blieben beim Geschädigten nicht ohne Folgen. In einem ärztlichen Attest wurde von einer geschwollenen Lippe gesprochen, auch von Schmerzen im Gesicht. In der Anklage der Staatsanwaltschaft hieß es, dass der Mann wegen der Fausthiebe mehrere Tage nicht in der Lage gewesen sein soll, feste Nahrung zu sich zu nehmen. Sein Kontrahent war 2016 nach Deutschland gekommen. Der Antrag auf Asyl war abgelehnt worden. Mittlerweile hat der Mann eine Aufenthaltsgestattung bis März 2021.

    Der Asylantrag des Mannes wurde abgelehnt

    Einig waren sich Richter Eberle und Staatsanwalt Philip Kramer, dass eine weitere Geldstrafe – er hat bereits drei hinter sich – für den Angeklagten nichts bringen würde. Erst im Juli waren 120 Tagessätze zu je 15 Euro gegen ihn verhängt worden. Bezahlt wurde bisher nichts, wie es vor Gericht hieß. Der Staatsanwalt plädierte deshalb dafür, dass diese 1800 Euro in das Urteil einbezogen werden – zusätzlich zu einer Haftstrafe von fünf Monaten mit Bewährung.

    Richter Michael Eberle entschied sich für eine Haftstrafe von sechs Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird, und für 100 Stunden Sozialarbeit. Letzteres würde, so der Richter, in eine Geldstrafe „umgewandelt“, wenn der Angeklagte einen Fulltime-Job nachweisen könne. Der Angeklagte, der ohne Verteidiger erschienen war, ließ offen, ob er das Urteil annehmen werde. (eh)

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