Wegen gefährlicher Körperverletzung und eines tätlichen Angriffs auf Polizisten ist ein 35-Jähriger am Amtsgericht in Landsberg zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte im Juli vergangenen Jahres in einer Asylbewerberunterkunft in Pürgen eine Rettungsassistentin, einen Mitbewohner und drei Polizeibeamte verletzt.
Am betreffenden Tag war es in der Unterkunft zu einem Einsatz aufgrund eines gemeldeten Suizidversuchs gekommen, wie in der Verhandlung gesagt wurde. Dabei schlug der Angeklagte mit einem geöffneten Klappmesser in der Hand um sich, wodurch er die Rettungsassistentin am Arm und der Schulter verletzte. Bei dem Versuch, sie zu schützen, erlitt der Bruder des Angeklagten, ebenfalls Bewohner der Unterkunft, heute noch sichtbare Schnittverletzungen an der rechten Hand. Der 35-Jährige trat schließlich noch nach den hinzugerufenen Polizeibeamten, als diese ihm Handschellen anlegten, und versuchte die Männer zu beißen.
Der Angeklagte bereut seine Tat
Gegen den Asylbewerber aus Syrien erließ die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über zwölf Monate Freiheitsstrafe, gegen den der Angeklagte Einspruch einlegte. Da er aber nach eigenen Angaben sehr bereute, was passiert war, reduzierte er den Einspruch noch vor der Hauptverhandlung auf das Strafmaß, das heißt, er gestand alles und strebte ausschließlich ein geringeres Strafmaß an.
Auch in der Verhandlung vor dem Amtsgericht bedauerte der Angeklagte das Geschehene, an das er sich kaum noch erinnern könne, da er unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden sei. Die Blutuntersuchung hatte einen Alkoholwert von 0,98 Promille sowie Amphetamine und Cannabis ergeben. Er habe an dem Tag erfahren, dass sein Vater schwer erkrankt sei, sich daraufhin betrunken und Drogen genommen und sodann, depressiv geworden, einen Suizidversuch unternommen, sodass der Rettungsdienst gerufen worden war.
Im Gerichtssaal 200 Euro Schmerzensgeld bezahlt
Strafrichter Michael Eberle, Direktor des Amtsgerichts, hatte einen Strafnachlass von einem Täter-Opfer-Ausgleich abhängig gemacht. Im Einverständnis mit den von ihm Verletzten zahlte der Angeklagte diesen – außer dem Bruder, mit dem er weiter zusammen wohnt und der in der Verhandlung als Übersetzer half – noch im Gerichtssaal eine Art Schmerzensgeld von jeweils 200 Euro, was nicht viel für die Geschädigten, aber in der Summe für den auf Jobsuche befindlichen ausgebildeten Koch eine Menge ist. Auch die Rettungssanitäterin war mit diesem Wiedergutmachungsversuch einverstanden. Sie leidet nach eigenen Angaben immer noch unter den psychischen Folgen der Tat.
Der Staatsanwalt hob diese langwierigen Folgen in seinem Plädoyer als erschwerend hervor wie auch die Tatsache, dass der 35-Jährige bei einer früheren Schlägerei in einer Flüchtlingsunterkunft einschlägig in Erscheinung getreten war. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Florian Bracht, bat um Berücksichtigung des Umstands, dass sein Mandant in Syrien politisch verfolgt wurde, wodurch die Uniformen der Beamten an dem fraglichen Tag auch drogenbedingt zu völlig falschen Assoziationen geführt haben dürften.
Den übereinstimmenden Strafanträgen von Staatsanwalt und Verteidigung folgte das Gericht und verurteilte den Angeklagten zu zehn Monaten Gefängnis auf Bewährung und 120 Stunden soziale Hilfsdienste. Außerdem muss er für die Kosten des Verfahrens aufkommen. Die Angelegenheit fand damit ihr endgültiges Ende, da sowohl der Staatsanwalt als auch der Verurteilte auf Rechtsmittel verzichteten und das Urteil annahmen.
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