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Landsberg: Landsberg: 19-Jähriger gibt zwei Vergewaltigungen zu

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Landsberg: 19-Jähriger gibt zwei Vergewaltigungen zu

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    Wegen zwei Vergewaltigungen stand ein 19-Jähriger aus dem Landkreis Landsberg in Augsburg vor Gericht.
    Wegen zwei Vergewaltigungen stand ein 19-Jähriger aus dem Landkreis Landsberg in Augsburg vor Gericht. Foto: Jakob Stadler

    Das Bedürfnis nach Zuneigung und Nähe ist ein allzu menschliches. Wenn es der oder die Angebetete aber nicht erwidert, muss man das akzeptieren. Genau das tat aber ein heute 19-Jähriger aus dem Landkreis Landsberg nicht. Er überschritt diese Grenze und musste sich deswegen vor dem Amtsgericht Augsburg wegen zweifacher Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung verantworten. Bei der ersten Tat waren sowohl er als auch das Opfer minderjährig.

    In beiden Fällen hatte sich der Beschuldigte mehr als nur eine freundschaftliche Beziehung gewünscht, woran die Geschädigten aus Stadt beziehungsweise Landkreis Landsberg aber keinerlei Interesse hatten und dies auch wiederholt zum Ausdruck brachten, betonte Staatsanwältin Tanja Hrovath in ihrer Anklage.

    Das Opfer braucht therapeutische Hilfe

    Der erste Übergriff ereignete sich Ende 2019. Der damals 17-Jährige besuchte eine Bekannte. Die 15-Jährige stieg zu ihm ins Fahrzeug. Er habe, so schildert es die Staatsanwältin, dann die Arme um die Jugendliche gelegt, sie festgehalten und sei mit der Hand in ihren Intimbereich eingedrungen. „Sie hat Sie aufgefordert aufzuhören und geweint. Sie hatte anschließend Schmerzen und benötigte therapeutische Hilfe“, so Hrovath. Für das Opfer sei der Übergriff auch deswegen überraschend gekommen, weil der Mann ihr in früheren, schwierigen Zeiten beigestanden habe, hieß es in der Verhandlung.

    Noch weiter ging der junge Mann bei seinem zweiten Opfer im August 2020. Er hatte die heute 22-Jährige in Landsberg besucht, um ihr beim Aufbau eines Schrankes zu helfen. In der Wohnung nutzte er allerdings die Situation aus, drückte die junge Frau aufs Bett und nötigte sie zum Geschlechtsverkehr ohne Kondom. Die Frau klagte dabei über Schmerzen. Anschließend packte der Beschuldigte die Frau am Kopf und zwang sie noch zum Oralsex. „Weil er körperlich überlegen war, ergab sich das Opfer in der Situation“, führte die Staatsanwältin aus.

    Chats auf dem Handy und Spermaspuren auf dem Handtuch als Beweismittel

    Dass der junge Mann, der seit kurz vor Weihnachten 2020 in München-Stadelheim in Untersuchungshaft saß, gegen den Willen der Opfer gehandelt hat, wollte er aber zunächst nicht einsehen, wie aus den Ausführungen von Richterin Angela Friehoff hervorging. „In beschlagnahmten Briefen an Freunde beteuern Sie ihre Unschuld und behaupten man wolle Ihnen etwas anhängen.“ Sie könne aber, so die Richterin, keinen Belastungseifer bei den Opfern erkennen und vorliegende Chatverläufe von Handys würden auch in eine andere Richtung weisen. Zudem seien im zweiten Fall Spermaspuren an einem Handtuch gefunden worden, die ihm zugeordnet werden könnten.

    Vielleicht mangele es dem Angeklagten auch an Einschätzungsvermögen, was noch einvernehmlicher Geschlechtsverkehr sei und wann eine Vergewaltigung vorliege, so Richterin Angela Friehoff. Sie machte dem 19-Jährigen klar, welche Optionen ihn erwarten. „Bestreiten Sie die Tat weiterhin, könnte es sein, dass Sie drei- bis dreieinhalb Jahre ins Gefängnis gehen. Legen Sie aber ein Geständnis ab, ist denkbar, dass Sie zwei Jahre bekommen, zur Bewährung ausgesetzt. Ersparen Sie den Opfern, hier noch mal aussagen zu müssen, wirkt sich das sehr strafmildernd aus.“ Die Staatsanwaltschaft und die Anwälte der Opfer, die als Nebenkläger am Prozess teilnahmen, stimmten dem Vorgehen zu.

    Geständnis nur ein taktisches Mittel?

    Nach Beratung mit seinem Verteidiger Moritz Bode ließ der junge Mann über diesen ein Geständnis vorlesen. „Er sieht ein, dass er zu weit gegangen ist, und es tut ihm leid. Er hatte in der Untersuchungshaft vier Monate Zeit, darüber nachzudenken.“ Die Anwälte der Opfer würdigten, dass ihren Mandantinnen eine Aussage erspart blieb. Sprachen aber von einem „taktischen Geständnis“ des Angeklagten. „Es wäre besser gewesen, er hätte sich selber entschuldigt“, beklagte ein Anwalt.

    Im Raum stand auch die Frage, wie hoch das Schmerzensgeld für die beiden Opfer sein soll. Die Anwälte forderten jeweils 5000 Euro und verwiesen darauf, dass der junge Mann damit „sehr günstig“ davon komme, im Vergleich zu einem möglicherweise noch folgenden Zivilprozess. Verteidiger Moritz Bode merkte an, dass die zweite Tat viel schwerwiegender sei und forderte deshalb eine Staffelung.

    Schmerzensgeld und schriftliche Entschuldigung für die Opfer

    In ihrem Urteil folgte die Richterin der Staatsanwältin, die gefordert hatte, 1500 Euro Schmerzensgeld an die Minderjährige zu zahlen und 2500 Euro an die erwachsene Frau. In einem anderen Punkt folgte Angela Friehoff der Forderung der Anwältin des zweiten Opfers. Diese hatte beklagt, dass im Freundeskreis verbreitet werde, es handle sich um Lügengeschichten zu Lasten des Angeklagten. Der Mann muss jetzt eine schriftliche Entschuldigung verfassen und den Geschädigten zukommen lassen.

    Er muss zudem Gesprächstermine beim Augsburger Verein „Brücke“ wahrnehmen und eine Therapie anstreben, damit ein derartiges Verhalten nicht noch mal vorkommt. „Sie haben im Gefängnis gemerkt, wie es ist, wenn das Gegenüber ein ,Nein’ oder ,Stop’ nicht akzeptiert, und verstehen es jetzt vielleicht besser“, sagte die Richterin mit Blick auf Konflikte während der Untersuchungshaft.

    Der 19-Jährige will die abgebrochene Lehre fortsetzen

    Der 19-Jährige wurde nach Jugendstrafrecht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Diese wird für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Ihm wird zudem ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Aufgrund seiner Einkommensverhältnisse muss er die Prozesskosten nicht tragen, aber die Kosten der Nebenklage. Der junge Mann kündigte an, seine abgebrochene Lehre nun beenden zu wollen.

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