Viereinhalb Jahre Gefängnis. So liest sich die Gesamtstrafe eines 22 Jahre alten Angeklagten aus Landsberg, der immer wieder mit Drogen gehandelt hat. Was den Richter am Augsburger Amtsgericht zum Kommentar „arg frech“ veranlasste: Während der Angeklagte per Haftbefehl wegen seiner Jugendstrafe gesucht worden war, war er abgetaucht – um weiter verbotene Geschäfte zu machen.
Zehn Gramm Marihuana zum Preis von 100 Euro hier, drei Gramm zu 30 Euro da, 20 Gramm in Landsberg, 35 Gramm in Fuchstal: Nicht weniger als 21 Fälle des verbotenen Drogenhandels listete Staatsanwalt Dennis Schreiber auf, rund 200 Gramm Marihuana im Wert von knapp 2000 Euro, darunter auch etwas Amphetamin.
Weiter in der Anklage: Eigenbesitz einiger Gramm Rauschgift sowie Bedrohung und Beleidigung zweier Polizeibeamter, wobei die Bezeichnung „Wichte“ das untere Ende der Skala markierte. All das zwischen September 2019 und Januar 2020 – einer Zeit, während der der Angeklagte bereits per Haftbefehl gesucht wurde. Denn er war bereits im Mai 2019 vom Amtsgericht Landsberg zu einer Jugend-Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Nicht weniger als 61 Fälle des Handels mit Betäubungsmitteln waren ihm seinerzeit zur Last gelegt worden. Und weil der Wert der von ihm gehandelten Drogen im Verfahren hochgerechnet worden war, habe er jetzt Schulden in Höhe von 133.000 Euro, so der Angeklagte. Dabei handelt es sich um den gesetzlich vorgeschriebenen Wertersatz, der zu leisten ist.
Nein, so begründete der Angeklagte gegenüber Richter Michael Endres, er habe keine Lust gehabt, ins Gefängnis zu gehen. Und ja, es stimme, er habe in der Zeit, während er gesucht worden war, weiter mit Drogen gehandelt. Er sei selbst heftig abhängig gewesen und habe die Einnahmen aus seinen Geschäften für den Eigenkonsum gebraucht. Im Januar 2020 war der junge Mann schließlich von der Polizei festgenommen worden.
Jetzt also das Verfahren wegen seiner jüngsten 21 Delikte: Weil der Angeklagte die Taten allesamt gestand, konnte auf eine umfangreiche Beweisaufnahme mit Zeugen verzichtet werden. Durchaus verzichten wollte Richter Endres auf eine von Verteidiger David Grziwa ins Gespräch gebrachte Einstellung des Verfahrens, weil der Angeklagte ja schon über drei Jahre Freiheitsstrafe mitbringe. Dafür, so Endres, seien es zu viele Taten, die nunmehr zur Beurteilung anstanden.
Der Landsberger bittet um eine Chance für seine Zukunft
Staatsanwalt Schreiber bildete in seinem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln, unerlaubten Drogenbesitzes, Bedrohung und Beleidigung. Deutlich darunter die Forderung von Verteidiger Grziwa, der ein Jahr Freiheitsstrafe als Tat angemessen erachtete. Immerhin habe sein Mandant ein umfassendes Geständnis abgelegt und der Grund für sein Tun sei nicht allein das Geschäftemachen gewesen, sondern seine eigene Krankheit, sein Hang zum Drogenkonsum. Der Angeklagte selbst bat in seinem letzten Wort um eine Chance für seine Zukunft und die Möglichkeit, eine Therapie zu einem drogenfreien Leben absolvieren zu können.
Diese Möglichkeit sah Richter Endres auch ohne eine Einweisung in eine Entziehungsanstalt als gegeben und verurteilte den 22-Jährigen zu 15 Monaten Freiheitsstrafe. Dessen Vorgehen, weiter Drogenhandel zu betreiben, während er per Haftbefehl gesucht worden war, nannte der Richter „arg frech“. Er setzte gemäß seiner Urteilsverkündung darauf, dass der Angeklagte sich die Zeit im Gefängnis eine Lehre sein lassen werde. Auch biete sich dort die Möglichkeit zur Drogentherapie auf dem Weg in eine bessere Zukunft. Der Angeklagte und der Staatsanwalt nahmen das Urteil noch im Gerichtssaal an, das somit rechtskräftig wurde.
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