Wegen Tierquälerei in 15 Fällen wurden der 54-jährige Leiter eines landwirtschaftlichen Betriebs in Rott und die 89-jährige Besitzerin des Anwesens zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 8100 Euro und einem zweijährigen Berufsverbot für die Haltung und Betreuung von Tieren verurteilt.
Landsberg