Fehlende Außengastronomie bei Temperaturen um den Gefrierpunkt? Im Winter vor zwei Jahren hätte es darum wohl kaum Diskussionsbedarf gegeben. Aber in Zeiten verschärfter Corona-Regeln sind viele Gastronomie-Betriebe umso mehr auf ihren Außenbereich angewiesen. Seit dem 30. Oktober dürfen Wirte und Wirtinnen in der Landsberger Altstadt ihrer Kundschaft keine Plätze im Freien anbieten. Die sogenannte „Sondernutzungssatzung“ der Stadt Landsberg ist nicht neu, sie gilt seit 2011 und besagt, dass ab Anfang November auf öffentlichem Grund keine Außengastronomie erlaubt ist.
Landsberg