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Landsberg: Exhibitionist schockt junge Beamtinnen in der JVA Landsberg

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Exhibitionist schockt junge Beamtinnen in der JVA Landsberg

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    Ein Exhibitionist, der mehrfach in der JVA Landsberg auffiel, musste sich jetzt vor dem Amtsgericht verantworten.
    Ein Exhibitionist, der mehrfach in der JVA Landsberg auffiel, musste sich jetzt vor dem Amtsgericht verantworten. Foto: Julian Leitenstorfer

    Er kann es nicht lassen: Ein jetzt 28-jähriger Mann, der sich vor dem Amtsrichter in Landsberg wieder einmal wegen „exhibitionistischer Handlungen“ verantworten musste – und das gleich in mehreren Fällen. Die ihm von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegten Taten räumte er über seinen Anwalt Gerhard Bink weitgehend ein.

    Demnach soll der Angeklagte vor mehreren Mitarbeiterinnen der Justizvollzugsanstalt (JVA) sein Geschlechtsteil entblößt haben: Er tat das als Häftling in einer Einzelzelle im Sommer 2019, und zwar gleich an mehreren Tagen kurz hintereinander. Der Angeklagte musste damals wegen eines anderen Verfahrens eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten abbüßen.

    Ärztliche Hilfe statt Strafe

    Schloss und Riegel drohen dem Mann dieses Mal aber nicht. Denn Richter Michael Eberle war nach der Beweisaufnahme – sieben Zeugen sagten aus – felsenfest überzeugt, dass der Angeklagte unbedingt ärztliche Hilfe brauche. Eberle erkannte bei ihm offenbar krankhafte Neigungen zu „exhibitionistischen Handlungen“. Darunter versteht der Gesetzgeber das Entblößen des männlichen Geschlechtsteils.

    Der ehemalige Gärtner soll es bei seinen Belästigungen nicht nach dem Motto „Schnell mal die Hose runter“ belassen haben. Er soll mitunter splitternackt auf dem Bett gelegen und sich sexuell erregt haben. Das geschah aber nicht zufällig, wie mehrere junge Justizbeamtinnen übereinstimmend vor Gericht aussagten. Der Mann habe nämlich sehr wohl gewusst, wann seine Zellentür aufgesperrt und wieder zugesperrt werde. Hinweise des Personals, dass er sich anziehen soll, habe er einfach in den Wind geschlagen. Die Ankündigung, dass bei einer Wiederholung Meldung beim Abteilungsleiter gemacht werde, und sein „Treiben“ Konsequenzen für ihn haben könnte, störte den Exhibitionisten dem Vernehmen nach nicht. Ihm sollen disziplinarisch mehrere Wochen Arrest aufgebrummt worden sein - „unter besonderen Umständen“, wie es hieß.

    Wie die Beamtinnen das Geschehen erlebten

    Wie haben die Frauen das „außergewöhnliche Verhalten“ des Mannes empfunden? „Es war schon komisch, was ich da gesehen habe“, meinte eine von ihnen. Weiter war von „schockiert“ und „erschrocken“ die Rede. Eine 22-Jährige berichtete, dass ihr so etwas im Laufe ihrer Ausbildung zum ersten Mal untergekommen sei. Eine Kollegin sprach unverblümt davon, dass sie sich geekelt habe. Bei keiner der beteiligten JVA-Mitarbeiterinnen soll sich der Angeklagte entschuldigt haben.

    Zwölfmal war er in der Vergangenheit straffällig geworden. So steht es jedenfalls im Bundeszentralregister. Darunter sind zwei einschlägige Delikte mit exhibitionistischen Handlungen. Einen Arzt habe er wegen seiner Probleme bisher nicht aufgesucht, sagte der Mann. Dazu wurde er nun von Richter Michael Eberle verpflichtet: In Verbindung mit dem Urteil muss er eine Sexual-Therapie in einer Fachklinik in München absolvieren – und dem Gericht hierfür den Nachweis vorlegen.

    Bewährung mit Helfer und Sozialstunden

    Der Vorsitzende verhängte neun Monate Haft, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Zwei Jahre wird dem Mann ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Darüber hinaus muss er in acht Monaten 100 Sozialstunden ableisten. Der Verteidiger beantragte für seinen Mandanten maximal sechs Monate Haft auf Bewährung – und eine Sexualtherapie. Die Vertreterin der Anklage plädierte für sechs Monate Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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